Höchstmengen für Vitamin B1, Vitamin B2 und Pantothensäure in Lebensmitteln inklusive Nahrungsergänzungsmitteln

Das BfR hält eine Höchstmenge für Pantothensäure nach den vorliegenden Daten nicht für nötig. Fehlende Grenzwerte bedeuten jedoch keine unbegrenzte Sicherheit.

Was das BfR bewertet

Das Bundesinstitut für Risikobewertung behandelt in diesem Dokument Vitamin B1, Vitamin B2 und Pantothensäure, auch Vitamin B5 genannt. Die gemeinsame Ergebnisbewertung betrifft alle drei Vitamine. Im Mittelpunkt dieser Wiedergabe steht der Abschnitt zu Pantothensäure. Einzelne Daten aus den B1- oder B2-Abschnitten werden nicht auf B5 übertragen.

Die B5-Bewertung stellt verfügbare Daten zu möglichen schädlichen Wirkungen, Referenzwerte für die Zufuhr und beobachtete Aufnahmen gegenüber. Sie stützt sich unter anderem auf Bewertungen des US-amerikanischen Institute of Medicine, kurz IOM, und des europäischen Scientific Committee on Food, kurz SCF. Hinzu kommen die im Dokument genannten D-A-CH-Referenzwerte von 2019 und die EFSA-Bewertung von 2014. Es handelt sich um eine institutionelle Risikobewertung, nicht um eine neue klinische Studie.

Das Dokument verweist auf eine begleitende Hauptstellungnahme zu aktualisierten Höchstmengenvorschlägen für Vitamine und Mineralstoffe. Deren vollständiger Inhalt ist nicht Gegenstand dieser Wiedergabe. Ein Veröffentlichungsjahr des hier behandelten Dokuments wird nicht ausgewiesen; die Jahreszahlen seiner Literaturangaben ersetzen dieses Datum nicht.

Drei verschiedene Arten von Mengenangaben

Ein Zufuhrreferenzwert beschreibt eine als angemessen eingeschätzte Nährstoffzufuhr. Eine produktbezogene Höchstmenge begrenzt dagegen den Gehalt in einem Nahrungsergänzungsmittel oder die Anreicherung eines Lebensmittels. Der UL, ausgeschrieben Tolerable Upper Intake Level, bezeichnet nach der BfR-Definition eine tolerierbare tägliche, längerfristige Aufnahme. Diese Begriffe beantworten unterschiedliche Fragen.

Für Pantothensäure konnten weder SCF noch IOM einen UL ableiten. Auch ein NOAEL, also eine höchste untersuchte Menge ohne beobachtete nachteilige Wirkung, und ein LOAEL, eine niedrigste Menge mit beobachteter nachteiliger Wirkung, ließen sich nicht bestimmen. Laut BfR fehlten systematische Dosis-Wirkungs-Studien zu Pantothensäure, Calcium-Pantothenat und Panthenol. Damit fehlt eine belastbare Grundlage, um eine bestimmte Zahl als toxikologische Grenze festzulegen.

Welche Zufuhrreferenzwerte das Dokument gegenüberstellt

Tabelle 3 des BfR-Dokuments vergleicht D-A-CH-Schätzwerte mit den EFSA-Werten für eine angemessene Zufuhr, englisch Adequate Intake oder AI. Alle Angaben beziehen sich auf Milligramm Pantothensäure pro Tag. Es sind die im Dokument wiedergegebenen Referenzstände, keine neu überprüften aktuellen Empfehlungen.

Gruppe laut BfR-TabelleD-A-CH 2019EFSA 2014
4 bis unter 7 Jahre4 mg4 mg
7 bis unter 10 Jahre5 mg4 mg, mit Altersnotiz „unter 11 Jahre“
10 bis unter 13 Jahre5 mg5 mg
13 bis unter 15 Jahre6 mg5 mg
15 bis unter 19 Jahre6 mg5 mg, mit Altersnotiz „unter 18 Jahre“
Erwachsene6 mg5 mg
Schwangere6 mg5 mg
Stillende6 mg7 mg

Die Altersnotizen in der EFSA-Spalte gehören zur Originaltabelle. Ihre Altersabgrenzungen stimmen damit nicht überall exakt mit den Tabellenzeilen überein. Die Fußnote der D-A-CH-Spalte nennt 2015 als letztes Überarbeitungsjahr der dargestellten Schätzwerte. Auch dieses Jahr ist kein Veröffentlichungsdatum des BfR-Dokuments.

Welche Aufnahmen in Deutschland beobachtet wurden

Für die Nationale Verzehrsstudie II beschreibt das BfR eine Auswertung zweier 24-Stunden-Recalls: Die Befragten erinnerten sich jeweils an ihren Verzehr der vorherigen 24 Stunden. Die Zufuhr wurde mit der statistischen Multiple Source Method ermittelt. Bei erwachsenen Männern lagen die altersabhängigen Mediane zwischen 4,2 und 4,5 mg täglich, bei erwachsenen Frauen zwischen 3,3 und 3,7 mg. Für 15- bis 18-Jährige nennt die Quelle 4,0 mg bei männlichen und 3,1 mg bei weiblichen Personen.

Ein Median bezeichnet die Mitte der Verteilung: Die eine Hälfte liegt darunter, die andere darüber. Die folgenden EsKiMo-Daten, im Dokument mit Mensink und Kollegen von 2007 belegt, enthalten außerdem das 95. Perzentil. Dieser Wert beschreibt einen hohen Bereich der beobachteten Zufuhr; er ist keine Sicherheitsgrenze.

Gruppe in EsKiMoMedian pro Tag95. Perzentil pro Tag
Jungen, 6 bis 11 Jahre4,3 mg8,7 mg
Mädchen, 6 bis 11 Jahre4,0 mg7,8 mg
Jungen, 12 bis 17 Jahre7,2 mg17,4 mg
Mädchen, 12 bis 17 Jahre5,5 mg16,9 mg

Die beiden Erhebungen haben unterschiedliche Altersgruppen und Datengrundlagen. Ihre Werte sind daher als Angaben der jeweiligen Untersuchung zu lesen und nicht als persönliche Zufuhrvorgaben.

Schlussfolgerung für Supplemente und angereicherte Lebensmittel

Auf Basis der verfügbaren wissenschaftlichen Daten geht das BfR von einer geringen Toxizität der Pantothensäure aus. Laut Dokument wurden auch bei Mengen weit oberhalb der beobachteten Aufnahmen aus allen Quellen keine nachteiligen gesundheitlichen Effekte beobachtet. Konkrete Hochdosis-Versuchsmengen und die zugehörigen Personengruppen nennt dieser Absatz jedoch nicht.

Nach dem dargestellten Kenntnisstand hält das BfR es deshalb für vertretbar, auf eine Pantothensäure-Höchstmenge für Nahrungsergänzungsmittel zu verzichten. Dasselbe gilt in der Bewertung für die Anreicherung von Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs. Das Dokument nennt hier keine numerische Produktgrenze. Es ist eine fachliche Einschätzung unter den beschriebenen Datenbedingungen und keine persönliche Einnahmeempfehlung.

Grenzen der Sicherheitsbewertung

Das BfR formuliert ausdrücklich einen Vorbehalt: Aus fehlenden beobachteten Schäden lässt sich nicht schließen, dass hohe Aufnahmen kein Potenzial für unerwünschte Effekte haben. Geringe beobachtete Toxizität und fehlende systematische Dosis-Wirkungs-Daten müssen zusammen gelesen werden.

Der B5-Abschnitt liefert keine populationsbezogenen toxikologischen Schwellen, keine numerischen Höchstmengen und keinen Vergleich der Bioverfügbarkeit der genannten Formen. Lebensmittelquellen, Mangelzeichen und Statusmarker sind nicht sein Schwerpunkt. Den allgemeineren Zusammenhang beschreibt der Überblick zu Vitamin B5.

Fazit

Das BfR leitet in diesem Dokument keine Höchstmenge für Pantothensäure ab. Dafür nennt es die verfügbaren Beobachtungen zur geringen Toxizität, bewahrt aber den Vorbehalt fehlender systematischer Untersuchungen. Ein nicht festgelegter UL ist deshalb kein Beleg dafür, dass jede beliebig hohe Aufnahme sicher wäre.

Quellen

  1. Bundesinstitut für Risikobewertung (o. J.). Höchstmengen für Vitamin B1, Vitamin B2 und Pantothensäure in Lebensmitteln inklusive Nahrungsergänzungsmitteln. Bundesinstitut für Risikobewertung.