BfR: Höchstmengenvorschlag für Chrom in Nahrungsergänzungsmitteln
Die BfR-Quelle bewertet Höchstmengen für Chrom in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln. Für Nahrungsergänzungsmittel schlägt das BfR 60 µg Chrom pro Tagesverzehrempfehlung eines Produkts vor.
Kurzprofil
- Quelle: BfR (2021/2020 PDF). Höchstmengenvorschläge für Chrom in Lebensmitteln inklusive Nahrungsergänzungsmitteln.
- Quellentyp: deutsche Behördenbewertung zu Höchstmengen in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln.
- Land/Kontext: Deutschland; Bundesinstitut für Risikobewertung.
- Wirkstoff: Chrom, bewertet als dreiwertiges Chrom im Lebensmittel- und Supplementbereich.
- Datenbasis: frühere Bewertungen von SCF, EFSA, WHO, D-A-CH, EFSA CONTAM sowie deutsche und europäische Aufnahmedaten.
- Zentrale Endpunkte: Höchstmenge pro Tagesverzehrempfehlung eines Nahrungsergänzungsmittels, Höchstgehalte für angereicherte Lebensmittel und Getränke, Bezug zu Orientierungswerten für zusätzliche Chromaufnahme.
- Originalquelle: https://www.bfr.bund.de/cm/343/hoechstmengenvorschlaege-fuer-chrom-in-lebensmitteln-inklusive-nahrungsergaenzungsmitteln.pdf
Die BfR-Bewertung leitet für Chrom einen deutschen Höchstmengenvorschlag ab. Für Nahrungsergänzungsmittel nennt sie 60 µg Chrom pro Tagesverzehrempfehlung eines Produkts. Für sonstige angereicherte feste Lebensmittel nennt sie 15 µg pro 100 g und für Getränke 4 µg pro 100 ml. Diese Werte sind als Risikobegrenzung im Lebensmittelrecht zu verstehen, nicht als Bedarf, Nutzenversprechen oder persönliche Einnahmeregel.
Hintergrund und Fragestellung
Das BfR bewertet in dieser Quelle, welche zusätzlichen Chrommengen in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln aus Sicht der Risikobewertung vertretbar erscheinen. Die Frage unterscheidet sich deutlich von einer Referenzwertfrage. Referenzwerte beschreiben, welche Zufuhr im Ernährungskontext als angemessen gilt. Höchstmengen begrenzen dagegen zusätzliche Mengen aus Produkten, damit die Gesamtaufnahme nicht unnötig hoch wird.
Für Chrom ist diese Trennung besonders wichtig, weil internationale Einrichtungen die Datenlage unterschiedlich einordnen. Die D-A-CH-Referenzwerte führen für Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene Schätzwerte von 30-100 µg pro Tag. Die EFSA sah 2014 dagegen keine ausreichende Grundlage, um für Chrom einen europäischen Bedarf, einen Average Requirement, einen Population Reference Intake oder einen Adequate Intake abzuleiten. Das BfR greift diese Spannungen auf, setzt aber für seine Höchstmengenfrage an einer Sicherheitsableitung an.
Methodik der Zusammenfassung
Die Quelle ist keine klinische Interventionsstudie und keine klassische Meta-Analyse. Sie ist eine behördliche Ableitung, die vorhandene Bewertungen, Referenzwerte, Expositionsdaten und rechtliche Rahmenbedingungen zusammenführt.
Der Ausgangspunkt ist, dass der frühere Scientific Committee on Food keinen Tolerable Upper Intake Level für Chrom ableiten konnte, weil die Daten dafür nicht ausreichten. Das BfR nutzt deshalb keinen klassischen UL. Stattdessen bezieht es sich auf einen Orientierungswert von 250 µg zusätzlicher täglicher Chromaufnahme. Dieser Wert wird in der BfR-Quelle über EFSA-Bewertungen von dreiwertigem Chrom und Chrompicolinat sowie einen WHO-Bezug eingeordnet.
Für die weitere Berechnung teilt das BfR die verfügbare zusätzliche Menge von 250 µg pro Tag zu gleichen Teilen auf Nahrungsergänzungsmittel und angereicherte Lebensmittel auf. Dadurch stehen rechnerisch 125 µg pro Tag für Nahrungsergänzungsmittel und 125 µg pro Tag für angereicherte Lebensmittel zur Verfügung. Für Nahrungsergänzungsmittel berücksichtigt das BfR zusätzlich, dass mehrere chromhaltige Produkte parallel eingenommen werden könnten und dass Wissenslücken zu Wirkungen von Chrom bestehen. Deshalb setzt es einen Unsicherheitsfaktor von 2 an.
Datenbasis
Die BfR-Quelle stützt sich auf mehrere Bewertungs- und Datenblöcke:
| Datenblock | Rolle in der Ableitung | Aussagegrenze |
|---|---|---|
| SCF 2003 | Einordnung, dass kein UL für dreiwertiges Chrom ableitbar war | kein eigener quantitativer UL |
| EFSA 2010 zu Chrom(III) | Sicherheitsbewertung von dreiwertigem Chrom als zugesetzter Nährstoff | bezieht sich auf zusätzliche Aufnahme und bestimmte Lebensmittelverwendungen |
| EFSA 2010 zu Chrompicolinat | Sicherheitsbewertung von Chrompicolinat als Chromquelle | keine allgemeine Wirksamkeitsbewertung |
| D-A-CH 2019 | Referenzwerte: 20-80, 20-100 und 30-100 µg/Tag je Altersgruppe | Schätzwerte, keine Höchstmengen |
| EFSA 2014 zu Dietary Reference Values | keine Ableitung eines europäischen Chromreferenzwerts | keine Höchstmengenberechnung |
| Aufnahmedaten | deutsche Duplikatstudien und EFSA-Kinderdaten | keine Chromdaten aus der Nationalen Verzehrsstudie II |
| Energie- und Marktannahmen | Berechnung der Gehalte für angereicherte Lebensmittel | Modellannahmen, kein tatsächliches Marktmonitoring |
Die Quelle berichtet keine Anzahl eingeschlossener Einzelstudien. Sie nennt auch keine gepoolte Teilnehmerzahl. Das passt zum Charakter der Bewertung: Es geht nicht um eine neue Studienauswertung, sondern um eine regulatorisch orientierte Ableitung aus vorhandenen Bewertungen und Annahmen.
Ergebnisse
Das zentrale Ergebnis ist der Höchstmengenvorschlag für Nahrungsergänzungsmittel: 60 µg Chrom pro Tagesverzehrempfehlung eines Produkts. Die Rechenlogik ist nachvollziehbar: Von 250 µg zusätzlicher Aufnahme pro Tag werden 125 µg dem Bereich Nahrungsergänzungsmittel zugeordnet. Wegen möglicher Mehrfacheinnahme chromhaltiger Produkte und wegen verbleibender Wissenslücken wird diese Menge durch 2 geteilt. Daraus ergeben sich 62,5 µg, die das BfR auf 60 µg abrundet.
Für sonstige angereicherte Lebensmittel schlägt das BfR 15 µg pro 100 g für feste Lebensmittel und 4 µg pro 100 ml für Getränke vor. Die Berechnung geht von einem Markt aus, in dem bis zu 30 % der Tagesenergiezufuhr aus angereicherten Lebensmitteln stammen. Um auch für Kinder und Jugendliche konservativ zu bleiben, verwendet das BfR die niedrigsten aus den Altersgruppenberechnungen abgeleiteten Gehalte. Diese energiebezogenen Werte werden anschließend über durchschnittliche Energiedichten in Gewichts- und Volumenangaben umgerechnet.
Die Quelle nennt außerdem Referenzwerte und Expositionsdaten. Für Jugendliche ab 15 Jahren und Erwachsene wird der D-A-CH-Schätzbereich von 30-100 µg pro Tag aufgeführt. Für 7- bis unter 15-jährige Kinder nennt die Tabelle 20-100 µg pro Tag, für 4- bis unter 7-jährige Kinder 20-80 µg pro Tag. Die Nationale Verzehrsstudie II erhob nach der BfR-Quelle keine Chromexpositionsdaten. Deutsche Duplikatstudien fanden im Mittel 61 ± 31 µg pro Tag bei Frauen und 84 ± 55 µg pro Tag bei Männern. Für Kinder von 4 bis 17 Jahren nennt die Quelle EFSA-Schätzungen mit mittleren altersabhängigen Aufnahmen und 95. Perzentilen, die je nach Altersgruppe und Bewertungsannahme deutlich variieren.
Nebenwirkungen und Sicherheit
Die BfR-Quelle beschreibt keine eigene neue Studie zu Nebenwirkungen. Ihre Sicherheitsbewertung beruht auf vorhandenen Institutionenbewertungen und auf vorsichtigen Rechenannahmen. Wichtig ist dabei: Das Fehlen eines klassischen UL wird nicht als Freigabe beliebig hoher zusätzlicher Aufnahmen gelesen. Das BfR nutzt stattdessen den Orientierungswert von 250 µg zusätzlicher täglicher Chromaufnahme und baut zusätzliche Vorsicht in die Ableitung für Nahrungsergänzungsmittel ein.
Die Quelle unterscheidet zwischen dreiwertigem Chrom im Lebensmittel- und Supplementbereich und anderen Chromfragen. Chrom(VI)-Toxikologie ist nicht die Grundlage für den Höchstmengenvorschlag zu Nahrungsergänzungsmitteln. Gleichzeitig wird aus Sicherheitsbewertungen zu Chrom(III) keine Aussage abgeleitet, dass höhere zusätzliche Mengen nützlich wären.
Einordnung und Limitationen
Die Stärke der Quelle liegt in ihrer praktischen Ableitungslogik für den deutschen Lebensmittel- und Supplementbereich. Sie verbindet den fehlenden klassischen UL, EFSA- und WHO-Bezüge, D-A-CH-Referenzwerte, Aufnahmedaten und Marktannahmen zu konkreten Höchstmengenvorschlägen. Dadurch ist sie besonders aussagekräftig für die Frage, wie zusätzliche Chrommengen in Produkten begrenzt werden können.
Die wichtigste Grenze ist, dass die Quelle keine neue klinische Evidenz erzeugt. Sie prüft nicht, ob Chromsupplemente bei bestimmten Erkrankungen oder Stoffwechselendpunkten wirken. Sie bewertet auch keine einzelnen Produkte, Marken oder Einnahmeschemata.
Eine zweite Grenze betrifft die Datenbasis. Für Deutschland lagen nach der Quelle keine Chromdaten aus der Nationalen Verzehrsstudie II vor. Die Expositionsangaben stammen aus Duplikatstudien und aus EFSA-Schätzungen für Kinder. Zudem beruhen die Höchstgehalte für angereicherte Lebensmittel auf Modellannahmen zur Energiezufuhr und zum Anteil angereicherter Lebensmittel am Markt.
Eine dritte Grenze betrifft den rechtlichen Charakter. Der BfR-Vorschlag ist eine wissenschaftliche Risikobewertung und ein Höchstmengenvorschlag. Er ersetzt keine individuelle Ernährungsberatung und macht aus der Höchstmenge keine sinnvolle Zielmenge für die tägliche Aufnahme.
Was die Quelle zeigt
Die Quelle zeigt, wie das BfR aus einem Orientierungswert von 250 µg zusätzlicher Chromaufnahme pro Tag konkrete Höchstmengen für Produkte ableitet. Für Nahrungsergänzungsmittel ergibt sich ein Vorschlag von 60 µg pro Tagesverzehrempfehlung. Für feste angereicherte Lebensmittel und Getränke ergeben sich 15 µg pro 100 g beziehungsweise 4 µg pro 100 ml. Die Ableitung enthält Vorsichtselemente, weil mehrere Produkte parallel genutzt werden könnten und weil die Datenlage zu Chrom nicht vollständig ist.
Was die Quelle nicht zeigt
Die Quelle zeigt nicht, dass 60 µg Chrom pro Tag für einzelne Personen nötig oder vorteilhaft wären. Sie zeigt auch keine klinische Wirkung von Chromsupplementen auf Blutzucker, Körpergewicht, Lipide oder PCOS. Sie ersetzt keine Referenzwertbewertung, keine Produktprüfung und keine Diagnose eines Mangels. Aus der Höchstmenge lässt sich keine Einnahmeregel für gesunde oder kranke Personen ableiten.
Fazit
Das BfR schlägt für Chrom in Nahrungsergänzungsmitteln eine Höchstmenge von 60 µg pro Tagesverzehrempfehlung eines Produkts vor. Für sonstige angereicherte feste Lebensmittel nennt die Quelle 15 µg pro 100 g und für Getränke 4 µg pro 100 ml. Die Ableitung beruht nicht auf einem klassischen UL, sondern auf einem Orientierungswert für zusätzliche Chromaufnahme, einer Aufteilung zwischen Produktgruppen und einem Unsicherheitsfaktor für Nahrungsergänzungsmittel. Damit ist die Quelle ein deutscher Sicherheitsanker für Produkt-Höchstmengen, aber keine Grundlage für persönliche Dosierung, Therapie oder Wirksamkeitsaussagen.
Eingeschlossene Einzelstudien
Die BfR-Quelle berichtet keine feste Liste eingeschlossener Einzelstudien. Sie verweist auf frühere Behördenbewertungen, D-A-CH-Referenzwerte, deutsche und europäische Aufnahmedaten sowie Berechnungsannahmen für angereicherte Lebensmittel.
Kompakte Faktenzusammenfassung
- Die BfR-Quelle ist eine deutsche Behördenbewertung zu Chrom-Höchstmengen in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln.
- Für Nahrungsergänzungsmittel schlägt das BfR 60 µg Chrom pro Tagesverzehrempfehlung eines Produkts vor.
- Für sonstige angereicherte feste Lebensmittel nennt die Quelle 15 µg Chrom pro 100 g.
- Für Getränke nennt die Quelle 4 µg Chrom pro 100 ml.
- Der Vorschlag nutzt keinen klassischen UL, weil der SCF für Chrom keinen UL ableiten konnte.
- Das BfR bezieht sich auf einen Orientierungswert von 250 µg zusätzlicher täglicher Chromaufnahme und teilt diese Menge rechnerisch zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln auf.
- Für Nahrungsergänzungsmittel wird wegen möglicher Mehrfacheinnahme und verbleibender Wissenslücken ein Unsicherheitsfaktor von 2 verwendet.
- Die Quelle berichtet keine klinische Wirksamkeitsprüfung von Chromsupplementen und keine persönliche Einnahmeregel.