Aktualisierung (2023): Höchstmengenvorschläge für Vitamin D in Lebensmitteln inklusive Nahrungsergänzungsmitteln

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat seine Höchstmengenvorschläge für Vitamin D erneut geprüft.

Warum wurde die Bewertung aktualisiert?

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) überarbeitete 2023 ihre Risikobewertung zu Vitamin D. Danach prüfte auch das BfR seine bisherigen Höchstmengenvorschläge. Es sah keinen Anlass, sie zu ändern.

Das Ergebnis: Die Vorschläge für Nahrungsergänzungsmittel und angereicherte Lebensmittel blieben unverändert. Sie beziehen sich auf Produkte und geben nicht vor, wie viel Vitamin D eine einzelne Person einnehmen sollte.

Die BfR-Stellungnahme erschien am 22. Februar 2024 und aktualisiert die Vitamin-D-Bewertung aus der Stellungnahme von 2021. Sie ist eine behördliche Risikobewertung. Sie berichtet keine neu durchgeführte Studie, in der Menschen Vitamin D erhielten.

Für wen sind die Vorschläge gedacht?

Die Vorschläge sollen den zuständigen Stellen als Grundlage dienen, um verbindliche Höchstmengen auf EU-Ebene festzulegen. Die BfR-Stellungnahme selbst macht sie noch nicht zu gesetzlichen Grenzwerten.

Bei Nahrungsergänzungsmitteln bezieht sich der Vorschlag auf die empfohlene Tagesportion eines einzelnen Produkts. Bei seiner Ableitung berücksichtigt das BfR auch Vitamin D aus der übrigen Ernährung und aus angereicherten Lebensmitteln.

Produktmenge und Obergrenze sind nicht dasselbe

Die Stellungnahme nennt die von der EFSA bestätigte Obergrenze für Erwachsene: 100 µg Vitamin D pro Tag. Das Kürzel µg steht für Mikrogramm. Gemeint ist die langfristige tägliche Gesamtaufnahme über Lebensmittel einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln.

Diese Obergrenze heißt auch UL. Sie ist kein Ziel für die tägliche Zufuhr und keine Menge, die ein einzelnes Ergänzungsmittel liefern sollte. Ebenso wenig sagt sie, wie viel Vitamin D eine bestimmte Person braucht.

Die beiden Angaben beantworten also unterschiedliche Fragen: Der BfR-Höchstmengenvorschlag betrifft ein Produkt. Die Obergrenze betrifft die Gesamtaufnahme über die Ernährung einschließlich Ergänzungsmitteln.

Welche Grenzen hat die Bewertung?

Die Stellungnahme beschreibt auch Unsicherheiten ihrer Modellrechnungen zur Lebensmittelanreicherung:

  • Die Rechnung bildet nicht die tatsächliche Aufnahme ab. Ein besonders vorsichtiges Szenario nimmt an, dass die betrachteten Lebensmittel ausschließlich angereichert und mit den vorgeschlagenen Höchstmengen verzehrt werden. Das BfR erwartet, dass dieses Szenario die späteren realen Aufnahmemengen eher überschätzt.
  • Nicht alle neuartigen Lebensmittel waren berücksichtigt. Weitere inzwischen zugelassene UV-bestrahlte Lebensmittel und daraus hergestellte Produkte konnten bei der Erstellung des Anreicherungskonzepts noch nicht einbezogen werden.
  • Zum damaligen Markt fehlten Daten. Dem BfR lagen keine Angaben dazu vor, in welchem Umfang Vitamin-D-angereicherte neuartige Lebensmittel bereits erhältlich waren.

Diese Grenzen beziehen sich auf die Stellungnahme von 2024 und das darin beschriebene Konzept. Sie sind keine Aussage über den heutigen Markt oder spätere Bewertungen.

Fazit

Das BfR bestätigte seine Höchstmengenvorschläge nach der neuen EFSA-Bewertung. Für die Einordnung ist entscheidend, Produktmengen und langfristige Gesamtaufnahme auseinanderzuhalten. Aus der Stellungnahme folgt keine persönliche Einnahmeempfehlung.

Den größeren Zusammenhang erklärt der Hauptartikel Vitamin D: Wirkung, Versorgung, Referenzwerte und Sicherheit.

Quellen

  1. Bundesinstitut für Risikobewertung (2024). Aktualisierung (2023): Höchstmengenvorschläge für Vitamin D in Lebensmitteln inklusive Nahrungsergänzungsmitteln. BfR Stellungnahme 007/2024. DOI: 10.17590/20240222-141429-0.