BfR-Höchstmengenvorschläge für Zink in Nahrungsergänzungsmitteln

BfR bewertet Zink in Nahrungsergänzungsmitteln als Sicherheits- und Produktfrage. Der BfR-Höchstmengenvorschlag beträgt 6,5 mg Zink pro Tagesverzehrempfehlung eines Nahrungsergänzungsmittels. Ab mehr als 3,5 mg Zink pro Tagesverzehrempfehlung empfiehlt BfR einen Hinweis zur Vermeidung weiterer zinkhaltiger Nahrungsergänzungsmittel.

Kurzprofil

  • Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (2021). Höchstmengenvorschläge für Zink in Lebensmitteln inklusive Nahrungsergänzungsmitteln.
  • Ergänzende Quellen: BfR (2021). Höchstmengenempfehlungen des BfR für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln; BfR (2021). Proposed maximum levels for the addition of zinc to foods including food supplements.
  • Quellentyp: behördliche Risikobewertung und Höchstmengenempfehlung.
  • Land/Kontext: Deutschland, mit Abgleich zu europäischen Sicherheitswerten.
  • Bezugsgruppe: gesunde allgemeine Bevölkerung; produktbezogener Blick auf Nahrungsergänzungsmittel und angereicherte Lebensmittel.
  • Zentrale Bewertungsfrage: Wie viel Zink soll nach BfR in einem einzelnen Nahrungsergänzungsmittel höchstens enthalten sein, wenn normale Ernährung, Sicherheitsabstand und mögliche Mehrfachverwendung mitgedacht werden?
  • Zentrale Werte: 6,5 mg Zink pro Tagesverzehrempfehlung eines Nahrungsergänzungsmittels; Hinweis ab mehr als 3,5 mg zugesetztem Zink pro Tagesverzehrempfehlung.

Fragestellung

Das BfR bewertet Zink hier nicht als Wirkstoff mit Nutzenversprechen, sondern als zugesetzten Mineralstoff in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln. Die Leitfrage lautet: Wie lässt sich vermeiden, dass Menschen durch normale Ernährung, angereicherte Lebensmittel und mehrere zinkhaltige Produkte langfristig zu viel Zink aufnehmen?

Der entscheidende Unterschied liegt im Bezugsrahmen. Ein europäischer UL beschreibt die tolerierbare obere Gesamtaufnahme aus allen Quellen. Der BfR-Höchstmengenvorschlag beschreibt dagegen die Zinkmenge in einem einzelnen Nahrungsergänzungsmittel. Er ist damit ein Sicherheitswert für Produkte, keine Zielmenge für Personen.

Studiendesign und Methoden

Die BfR-Quelle ist keine klinische Interventionsstudie, sondern eine behördliche Ableitung. Das BfR kombiniert dafür mehrere Elemente: den europäischen Sicherheitswert des Scientific Committee on Food, Referenzwerte aus D-A-CH und EFSA, deutsche Verzehrdaten und die Annahme, dass Menschen zusätzlich mehrere angereicherte oder supplementierte Produkte verwenden können.

Als zentrale Sicherheitsgrenze nutzt das BfR den europäischen UL von 25 mg Zink pro Tag für Erwachsene. `UL` bedeutet `Tolerable Upper Intake Level`, also tolerierbare obere Aufnahmemenge bei langfristiger Gesamtaufnahme. Dieser Wert bezieht sich nicht nur auf ein Produkt, sondern auf Zink aus normaler Ernährung, Wasser, angereicherten Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln zusammen.

Für die Produktableitung rechnet das BfR nicht den gesamten UL einem Nahrungsergänzungsmittel zu. Es berücksichtigt, dass bereits die normale Ernährung Zink liefert. Außerdem wird ein Sicherheitsabstand benötigt, weil Menschen mehr als ein zinkhaltiges Produkt parallel verwenden können. Daraus folgt ein niedrigerer Wert für ein einzelnes Nahrungsergänzungsmittel.

Die kompakte BfR-Übersicht zu Höchstmengen fasst diese Logik tabellarisch für Vitamine und Mineralstoffe zusammen. Die englische BfR-Fassung trägt dieselbe deutsche Risikomanagementperspektive in eine internationale Lesbarkeit: vorgeschlagene Maximalmenge für Nahrungsergänzungsmittel, keine zusätzliche Anreicherung üblicher Lebensmittel und Bezug auf den SCF-UL.

Untersuchte Personen oder Datenbasis

Die Bewertung richtet sich an die allgemeine Bevölkerung, nicht an Patientengruppen oder therapeutische Sonderfälle. Sie nutzt keine eigene Teilnehmerkohorte, sondern vorhandene Referenzwerte, Sicherheitsbewertungen und deutsche Aufnahme- beziehungsweise Verzehrdaten.

BezugsgrößeRolle in der BfR-Ableitung
Europäischer UL von 25 mg/TagSicherheitsobergrenze für die langfristige Gesamtaufnahme bei Erwachsenen
D-A-CH- und EFSA-ReferenzwerteOrientierung für den normalen Bedarf und die übliche Zufuhrbewertung
Deutsche VerzehrdatenAbschätzung, wie viel Zink bereits über die Ernährung aufgenommen wird
MehrfachverwendungVorsorgeannahme für parallele Nutzung zinkhaltiger Nahrungsergänzungsmittel
Produktbezogene TagesverzehrempfehlungBezugsgröße für die vorgeschlagene Höchstmenge im einzelnen Nahrungsergänzungsmittel

Intervention, Exposition und Vergleich

Die betrachtete Exposition ist zugesetztes Zink in einem Produkt. Das BfR unterscheidet dabei Nahrungsergänzungsmittel von angereicherten normalen Lebensmitteln.

Für Nahrungsergänzungsmittel nennt das BfR 6,5 mg Zink pro Tagesverzehrempfehlung als vorgeschlagene Höchstmenge. Diese Zahl ist enger als der europäische Erwachsenen-UL, weil sie nur den Zusatz in einem einzelnen Produkt beschreibt. Der restliche Sicherheitsraum bleibt für die normale Ernährung und mögliche weitere Produkte.

Für angereicherte normale Lebensmittel sieht das BfR bei Zink keinen Spielraum. Der Grund ist die kumulative Aufnahme: Wenn Zink zusätzlich in viele Alltagslebensmittel eingetragen wird, lässt sich die Gesamtaufnahme schwieriger steuern als bei einem klar gekennzeichneten Nahrungsergänzungsmittel.

Ab mehr als 3,5 mg Zink pro Tagesverzehrempfehlung empfiehlt das BfR einen Hinweis, keine weiteren zinkhaltigen Nahrungsergänzungsmittel zu verzehren. Diese Schwelle ist keine zweite Sicherheitsobergrenze. Sie dient als Warn- und Steuerungsinstrument gegen Mehrfachverwendung.

Ergebnisse

Die BfR-Ableitung führt zu drei klaren Aussagen:

BfR-PunktWert oder EntscheidungBedeutung
Vorgeschlagene Höchstmenge für ein Nahrungsergänzungsmittel6,5 mg Zink pro Tagesverzehrempfehlungproduktbezogener Sicherheitswert für ein einzelnes Produkt
Hinweis-Schwellemehr als 3,5 mg Zink pro TagesverzehrempfehlungHinweis auf Vermeidung weiterer zinkhaltiger Nahrungsergänzungsmittel
Angereicherte normale Lebensmittelkein Spielraum für zusätzliche AnreicherungVorsorge wegen schwer steuerbarer Gesamtaufnahme

Der Abgleich mit SCF, EFSA und VKM zeigt, warum diese Zahlen nicht wie persönliche Bedarfsmengen gelesen werden dürfen. Das SCF setzt den europäischen Erwachsenen-UL bei 25 mg/Tag als Gesamtaufnahme an. Die EFSA-Übersicht führt den Zink-UL weiterhin auf die SCF-Bewertung zurück. VKM verglich 2017 verschiedene UL-Systeme und nutzte in Norwegen unter anderem den IOM-Rahmen, der für Erwachsene 40 mg/Tag als Gesamtaufnahme nennt. BfR, SCF und VKM betrachten also verwandte Sicherheitsfragen, aber nicht dieselbe Bezugsgröße.

Die BfR-Zahl von 6,5 mg/Tag ist deshalb niedriger als 25 mg/Tag, ohne im Widerspruch zum europäischen UL zu stehen. Der niedrigere Wert entsteht, weil ein einzelnes Produkt nur einen Teil des Sicherheitsrahmens beanspruchen soll.

Nebenwirkungen und Sicherheit

Der wichtigste langfristige Sicherheitsgrund bei hoher Zinkaufnahme ist der Kupferhaushalt. Zink und Kupfer beeinflussen sich bei Aufnahme und Stoffwechsel. Eine dauerhaft hohe Zinkzufuhr kann die Kupferverfügbarkeit beeinträchtigen. Deshalb stützen sich Sicherheitsbewertungen zu Zink häufig auf Kupfermarker und auf vorsorgliche Abstände zur Gesamtaufnahme.

Das BfR überträgt diese Sicherheitslogik auf den deutschen Produktmarkt. Die Warnhinweis-Schwelle ab mehr als 3,5 mg pro Tagesverzehrempfehlung zielt nicht auf akute Vergiftung, sondern auf Alltagssituationen: mehrere Kapseln, Tabletten oder Kombipräparate mit Zink können sich addieren. Genau diese Addition ist bei einem einzelnen Produktetikett leicht zu übersehen.

Akute Magen-Darm-Beschwerden, therapeutische Hochdosisanwendungen oder besondere klinische Situationen werden mit dieser BfR-Ableitung nicht im Detail bewertet. Der Schwerpunkt liegt auf langfristiger Aufnahme über Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel in der allgemeinen Bevölkerung.

Grenzen der Aussagekraft

Die BfR-Werte sind Sicherheitswerte für Produkte. Sie zeigen nicht, welche Zinkmenge einzelne Personen benötigen. Sie zeigen auch nicht, ob ein Zinkprodukt für einzelne Personen sinnvoll ist.

Die Ableitung ist außerdem auf den deutschen Ernährungskontext bezogen. Andere Länder können andere Höchstmengenmodelle nutzen, weil sie andere Verzehrdaten, Rechtsrahmen oder Sicherheitsfaktoren heranziehen. VKM zeigt genau diesen Punkt: Norwegen vergleicht mehrere UL-Systeme und entscheidet sich für einen anderen Referenzrahmen.

Die BfR-Quelle bewertet auch keine Wirksamkeit bestimmter Zinkformen. Zinkcitrat, Zinkgluconat, Zinkoxid oder andere Formen können für Bioverfügbarkeit und Produktformulierung relevant sein, stehen hier aber nicht im Mittelpunkt. Der Kern ist die sichere Begrenzung der zugesetzten Gesamtmenge.

Was die Quellen zeigen

Die Quellen zeigen, dass das BfR für Zink einen produktbezogenen Höchstmengenvorschlag formuliert: 6,5 mg pro Tagesverzehrempfehlung eines Nahrungsergänzungsmittels. Dieser Wert soll zusammen mit normaler Ernährung und möglicher Mehrfachverwendung unterhalb des europäischen Sicherheitsrahmens bleiben.

Die Quellen zeigen außerdem, dass das BfR bei mehr als 3,5 mg zugesetztem Zink pro Tagesverzehrempfehlung einen Hinweis zur Vermeidung weiterer zinkhaltiger Nahrungsergänzungsmittel empfiehlt. Für angereicherte normale Lebensmittel sieht das BfR keinen zusätzlichen Spielraum.

Der Abgleich mit SCF, EFSA und VKM zeigt: Gesamtaufnahme-ULs und Produkt-Höchstmengen sind unterschiedliche Werttypen. Ein UL bewertet die langfristige Aufnahme aus allen Quellen; ein BfR-Höchstmengenvorschlag begrenzt die Menge in einem einzelnen Produkt.

Was die Quellen nicht zeigen

Die Quellen zeigen nicht, dass 6,5 mg Zink eine Zielmenge für Personen ist. Sie zeigen auch nicht, dass zusätzliche Zinkaufnahme allgemein notwendig oder vorteilhaft ist.

Sie zeigen keine individuelle Risikobewertung bei Erkrankungen, Medikamenteneinnahme, Schwangerschaft, schwerem Mangel oder therapeutischer Hochdosisbehandlung. Solche Situationen lassen sich nicht aus allgemeinen Höchstmengen für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel ableiten.

Sie zeigen auch nicht, dass internationale Werte beliebig austauschbar sind. SCF, EFSA, VKM und BfR verwenden unterschiedliche Fragestellungen und Bezugsgrößen.

Kompakte Faktenzusammenfassung

  • Das BfR bewertet Zink in Nahrungsergänzungsmitteln als Sicherheits- und Produktfrage, nicht als persönliche Einnahmeempfehlung.
  • Der BfR-Höchstmengenvorschlag beträgt 6,5 mg Zink pro Tagesverzehrempfehlung eines Nahrungsergänzungsmittels.
  • Ab mehr als 3,5 mg Zink pro Tagesverzehrempfehlung empfiehlt das BfR einen Hinweis, keine weiteren zinkhaltigen Nahrungsergänzungsmittel zu verzehren.
  • Für angereicherte normale Lebensmittel sieht das BfR bei Zink keinen zusätzlichen Spielraum.
  • Der europäische SCF-UL von 25 mg/Tag bezieht sich auf die langfristige Gesamtaufnahme aus allen Quellen.
  • Der BfR-Wert ist niedriger als der SCF-UL, weil ein einzelnes Produkt nur einen Teil des Sicherheitsrahmens nutzen soll.
  • Kupferstatus ist der zentrale langfristige Sicherheitsgrund bei hoher Zinkaufnahme.
  • EFSA führt den Zink-UL weiterhin auf die SCF-Bewertung zurück; VKM zeigt, dass andere Länder teils andere UL-Systeme verwenden.
  • Die Quellen erlauben keine persönliche Dosierungsanweisung und keine Bewertung einzelner Zinkprodukte.

Quellen

  1. BfR
  2. BfR
  3. BfR
  4. Quelle 4
  5. EFSA
  6. VKM