Zusammenfassung der Sicherheitsbewertung von Health Canada zu Traubenkernextrakt als zugesetztem Inhaltsstoff
Health Canada bewertet Traubenkernextrakt für ergänzte Lebensmittel unter engen Bedingungen. Die Bewertung von 2025 trennt OPC-Tagesmenge, Portionsgrenze und Warnhinweise.
Was wurde bewertet – und mit welchem Ergebnis?
Health Canadas Zusammenfassung vom 16. Januar 2025 untersucht Traubenkernextrakt als zugesetzten Inhaltsstoff in bestimmten kanadischen Lebensmitteln. Ihre Sicherheitsbewertung gilt nur für die beschriebenen standardisierten Extrakte und die festgelegten Verwendungsbedingungen. Sie belegt weder gesundheitlichen Nutzen noch die Sicherheit beliebiger OPC-Produkte.
Die dazugehörige Änderungsnotiz M-SIS-25-01 vom selben Tag setzt diese Bewertung unmittelbar um. Sie verknüpft die Aufnahme in die kanadische Liste erlaubter Zusatzinhaltsstoffe mit Mengenbegrenzungen und Warnkennzeichnung. Beide Dokumente beschreiben somit einen gemeinsamen Entscheid: Die Zusammenfassung erläutert die wissenschaftliche Ableitung, die Notiz die konkrete Verwendung. Maßgeblich ist hier der dokumentierte Stand vom 16. Januar 2025. Für die allgemeine Einordnung des Stoffes gibt es den Wissensartikel zu OPC.
Wie ging die Behörde vor?
Health Canada suchte öffentlich verfügbare Primärliteratur, ergänzte thematische Websuchen und verfolgte Literaturverweise anderer Artikel. Die Bewertung berücksichtigt toxikologische, ernährungsbezogene und allergene Endpunkte sowie die Aufnahme aus gewöhnlichen Lebensmitteln. Sie ist keine neu durchgeführte klinische Studie. Die nachfolgenden Studienangaben sind die Zusammenfassungen der Behörde, keine eigenständige Neubewertung der jeweiligen Originalstudien.
Anlass war die Überführung lebensmittelähnlicher natürlicher Gesundheitsprodukte in die Lebensmittelregulierung. Zwischenzeitlich bestanden fallbezogene befristete Marktzugangsberechtigungen. Für ergänzte Lebensmittel setzt der Bewertungsansatz voraus, dass sich Risiken mit begrenzter Warnkennzeichnung mindern lassen. Inhaltsstoffe, die umfangreichere Gegenanzeigen erfordern, beschreibt die Behörde als ungeeignet für diesen Lebensmittelbereich.
Für welche Extrakte gilt das Ergebnis?
Erfasst sind Extrakte aus Samen von Vitis vinifera mit 70–90 % oligomeren Proanthocyanidinen, kurz OPC. Sowohl Bewertung als auch Änderungsnotiz binden ihre Aussagen an diesen Bereich. Die Zusammensetzung kann unter anderem mit Sorte, Produktionsjahr und Klima, Standort, Reife sowie Extraktionsverfahren schwanken.
Die Dokumente nennen Trocken- und Flüssigextrakte, Tinkturen sowie Abkochungen und Aufgüsse. Zur Gewinnung dienen Wasser oder lebensmitteltaugliche organische Lösungsmittel; die Notiz verlangt dabei eine listenkonforme Lösungsmittelverwendung. Nicht abgedeckt sind modifizierte Formen und spezielle Trägersysteme, die Aufnahme, Verteilung, Stoffwechsel oder Ausscheidung verändern könnten. Für zusätzliche Formulierungen verlangt Health Canada eine genaue Charakterisierung sowie vollständige Sicherheitsstudien und eine begründete Übertragbarkeit ihrer Ergebnisse.
Wie entsteht der Wert von 100 mg pro Tag?
Ausgangspunkt ist eine dreimonatige Fütterungsstudie mit Sprague-Dawley-Ratten, die Health Canada Bentivegna und Whitney (2002) zuordnet. Die höchsten Mengen ohne behandlungsbezogene Effekte betrugen 1.788 mg Traubenkernextrakt je kg Körpergewicht und Tag bei männlichen und 2.167 mg bei weiblichen Tieren. Die Behörde verwendete den niedrigeren Wert als NOAEL: die Dosis, bei der in dieser Untersuchung keine schädliche Wirkung beobachtet wurde.
Das Prüfmaterial enthielt 81,78 % Gesamtproanthocyanidine, ohne Monomere. Die Ableitung unterscheidet deshalb ausdrücklich zwischen Extraktmasse und Proanthocyanidinmenge:
| Schritt der behördlichen Ableitung | Angabe der Quelle |
|---|---|
| Ausgangsdosis des Extrakts | 1.788 mg/kg Körpergewicht und Tag |
| Umrechnung auf Proanthocyanidine | Gerundet 1.462 mg/kg Körpergewicht und Tag |
| Faktor für Unterschiede zwischen Tier und Mensch sowie innerhalb einer Spezies | 100 |
| Zusätzlicher Faktor wegen der begrenzten Studiendauer | 5 |
| Division durch den Gesamtfaktor 500 | Rund 2,9 mg Proanthocyanidine/kg Körpergewicht und Tag |
| Umrechnung für einen angenommenen gesunden Erwachsenen mit 70 kg | Von der Behörde angegebener Ausgangswert: 205 mg pro Tag |
| Abzug der geschätzten Aufnahme aus gewöhnlichen Lebensmitteln | 95 mg Proanthocyanidine pro Tag |
| Verbleibende zusätzliche Menge, nach Rundung der Behörde | 100 mg Proanthocyanidine pro Tag aus Traubenkernextrakt |
Die 2,9 mg im Zwischenschritt sind bereits gerundet; sie sollten nicht als exakter Wert weiterverrechnet werden. Auch die abschließenden 100 mg sind der gerundete Behördenwert. Dieser sogenannte RMDI ist die für diesen Zusatzgebrauch abgeleitete maximale Tagesaufnahme. Er ist kein persönliches Einnahmeziel und kein allgemeiner OPC-Höchstwert für jede Anwendung.
Die geschätzten 95 mg Hintergrundaufnahme stammen aus der USDA-Datenbank zu Proanthocyanidinen und US-Ernährungsdaten aus NHANES 1999–2002. Kanadische Daten fehlten; US-Erwachsene dienten als Annäherung. Die Zahl beschreibt eine mittlere Aufnahme, keinen Bedarf. Zu den gewöhnlichen Quellen zählen Früchte, Nüsse, Getreide, Bohnen, Schokolade und Gewürze. Die geschätzte Aufnahme durch Traubenkernextrakt als Aroma lag deutlich niedriger als diese Hintergrundaufnahme.
Wie belastbar sind die Tier- und Humandaten?
Health Canada bewertet drei orale Rattenstudien über 90 Tage als gut durchgeführt. Bei den jeweils höchsten geprüften Mengen zeigten sie keine behandlungsbezogenen Effekte in den üblichen Untersuchungen: klinische Beobachtung, Körpergewicht und Futteraufnahme, Organgewichte, Blutbild, klinische Chemie sowie Gewebe- und Organuntersuchungen. Auch Gewichte und Gewebe der Fortpflanzungsorgane waren unauffällig. Das ersetzt jedoch keine gezielten Studien zur Fortpflanzung oder Entwicklung.
Die zusammengefassten Tests auf Erbgutschädigung ergaben in vitro, also außerhalb eines lebenden Organismus, weder Mutationen noch Chromosomenveränderungen. Nach oraler Verabreichung wurden in vivo keine Mikrokerne als entsprechendes Schadenszeichen beobachtet. Unterstützende Nagerstudien über bis zu zwölf Monate mit bis zu 500 mg Extrakt/kg Körpergewicht und Tag berichteten keine offensichtliche Toxizität und keine signifikanten Unterschiede bei Sterblichkeit oder Krebsentstehung. Sie untersuchten allerdings mögliche nützliche Effekte und waren für eine vollständige Gefahrenbewertung nicht ausreichend.
Die beiden kleinen klinischen Kurzzeitstudien fasst die Behörde so zusammen:
| Studie laut Health Canada | Teilnehmende | Dauer | Höchste untersuchte tägliche Extraktmenge |
|---|---|---|---|
| Sano 2007 | 53 Freiwillige | 12 Wochen | 555 mg |
| Sano 2017 | 29 Freiwillige | 4 Wochen | 2.500 mg |
Für die untersuchten klinischen, hämatologischen und biochemischen Parameter wurden in beiden Studien keine signifikanten unerwünschten Effekte festgestellt. Kleine Gruppen und kurze Dauer reichen dennoch nicht aus, um langfristige Sicherheit zu belegen. Standardgerechte chronische Toxizitätsstudien mit vollständiger Endpunktberichterstattung sowie entsprechende Fortpflanzungs- und Entwicklungsstudien wurden nicht identifiziert. Ebenso fehlten klinische Studien zur ergänzenden Aufnahme bei Kindern, Schwangeren oder Stillenden.
Was passiert im Körper – und wo bleiben Unsicherheiten?
Nach der Bewertung werden große Proanthocyanidinmoleküle im Darm schlecht aufgenommen. Sie werden mit dem Stuhl ausgeschieden oder von Darmmikroben zu teilweise aufnehmbaren Phenolsäuren abgebaut. Widersprüchlich sind die Angaben dazu, ob größere Moleküle bereits im Magen in kleinere Einheiten zerfallen.
Konsistente Hinweise betreffen vor allem die Dünndarmaufnahme einzelner Bausteine, der Monomere, und möglicherweise von Dimeren aus zwei Bausteinen. Catechin- und Epicatechinmonomere werden im Darm chemisch verändert und/oder in der Leber an Glucuronid- oder Sulfatgruppen gebunden. Ihre Verteilung ins Blutplasma erfolgt laut Bewertung innerhalb etwa drei Stunden. Monomere und Phenolsäuren werden im Allgemeinen innerhalb von 24 Stunden im Urin ausgeschieden. Für eine erhebliche Anreicherung im Körper fand die Behörde keinen Beleg; das ist kein beweisender Ausschluss.
Bei trächtigen Ratten wurden Monomere im Plazentagewebe gefunden. In Feten und Fruchtwasser waren die Konzentrationen wesentlich geringer oder nicht nachweisbar; Spuren schienen die Plazenta aber zu passieren. Daraus folgt keine vollständige Abschirmung und keine Entwarnung für die Schwangerschaft.
Bei möglichen Wechselwirkungen passen Labor- und Körperbefunde nicht eindeutig zusammen. Im Labor erscheint Traubenkernextrakt als starker Hemmer verschiedener CYP450-Enzyme, einer Gruppe von Stoffwechselenzymen. Tier- und klinische Ergebnisse sind dagegen uneinheitlich, statistisch nicht signifikant oder biologisch unklar. Ähnlich beeinflusste der Extrakt im Labor die Blutplättchenfunktion, etwa durch verlängerte Gerinnungszeit; in Tier- und Humanstudien fanden sich nur geringe Hinweise auf entsprechende Effekte. Begrenzte Bioverfügbarkeit ist eine mögliche Erklärung dieser Unterschiede, keine nachgewiesene Auflösung. Klinisch relevante Arzneimittelinteraktionen sind damit weder gesichert noch ausgeschlossen.
Welche Rolle spielen Eisen und andere Nährstoffe?
Polyphenole können bei gemeinsamer Aufnahme Eisen binden und dessen Aufnahme hemmen. Ascorbinsäure kann diesen Hemmeffekt nach Darstellung der Bewertung aufheben. Zwei dort referierte Kurzzeitbefunde zeigten zugleich keinen entsprechenden messbaren Nachteil: Bei Frauen beeinflussten bis zu 4,5 g Extrakt täglich über vier Wochen weder Eisenbioverfügbarkeit noch Serumferritin; bei gesunden Erwachsenen änderten bis zu 1,5 g täglich über vier Wochen das Serumeisen nicht signifikant. Diese Angaben betreffen verschiedene Endpunkte und sind keine Mengenempfehlungen.
Wegen möglicher Einschränkungen der Eisenaufnahme hält die Behörde Warnkennzeichnung für Kinder, Jugendliche und Schwangere dennoch für begründet. Diese Gruppen sind anfälliger für Eisenmangel. Proanthocyanidine können außerdem Proteine binden und ihre Verdaulichkeit verringern; prolinreiche Speichelproteine könnten dem entgegenwirken.
Für häufigen langfristigen Konsum in unterschiedlichen Lebensmitteln fehlen ausreichende Daten zu Verdauung und Aufnahme anderer Nährstoffe. Unter der vorgeschlagenen Menge und den dazugehörigen Bedingungen identifizierte Health Canada keine ernährungsbezogenen Sicherheitsbedenken. Die Literaturprüfung fand auch keine Hinweise auf Allergenität von Traubenkernextrakt. Beides bleibt an den geprüften Rahmen gebunden; insbesondere beweist ein fehlender Allergiehinweis nicht, dass eine Allergie unmöglich ist.
Was regelt die Änderungsnotiz für Portionen und Etiketten?
Die Änderungsnotiz beschränkt den Zusatz auf Lebensmittelkategorien der kanadischen Liste erlaubter ergänzter Lebensmittel. Ihre Tabelle G.1 nennt höchstens 100 mg OPC pro angegebener Portion. Das ist eine Portionsgrenze; die wissenschaftliche Ableitung von 100 mg zusätzlicher täglicher Proanthocyanidinaufnahme ist eine andere Angabe.
Die OPC-Menge aus Traubenkernextrakt muss in Milligramm in der speziellen Nährwerttabelle unter „Supplemented with“ angegeben werden. Unabhängig von der Menge benötigen die erfassten Produkte Hinweise, dass sie:
- nur für Erwachsene ab 18 Jahren bestimmt sind;
- für Schwangere oder Stillende nicht empfohlen werden;
- am selben Tag nicht mit anderen ergänzten Lebensmitteln oder Supplements mit den entsprechenden gleichen Inhaltsstoffen kombiniert werden sollen.
Mehr als 20 mg deklarierte OPC pro Portion lösen zusätzlich einen Hinweis zur maximalen täglichen Portionszahl aus. Dessen Zahl muss so festgelegt werden, dass die aus der Deklaration berechnete Tagesmenge höchstens 100 mg OPC beträgt. Die Schwelle von 20 mg hebt die drei allgemeinen Hinweise nicht auf und ist keine eigenständige Tageshöchstmenge. Zahlenplatzhalter in einem Etikettenbeispiel sind keine Messwerte.
Warum hielt Health Canada an den Bedingungen fest?
Der Vorschlag war vom 16. August bis zum 29. Oktober 2022 für 75 Tage zur Konsultation geöffnet. Ein Industriestakeholder kommentierte ihn. Die Behörde lehnte die gewünschte Lockerung von der Erwachsenenregel auf eine Grenze unter 14 Jahren sowie die Entfernung von Warnhinweisen wegen fehlender Entwicklungs- und Humandaten und der Eisenbedenken ab.
Auch eine zusätzliche warnhinweisfreie Grundmenge lehnte sie ab: Die Hintergrundaufnahme sei bereits vorhanden, ausreichende Daten für eine bedingungslose Zusatzaufnahme fehlten. Allgemeine Verweise auf gute Herstellungspraxis ersetzten aus ihrer Sicht keine konkreten Maßnahmen, die einen Überkonsum verlässlich vermindern. Verweise auf den US-GRAS-Status überzeugten ebenfalls nicht; die Behörde verwies auf eng zweckgebundene US-Schreiben ohne Einwände und behielt ihren bedingten Ansatz bei.
Reiner Aromagebrauch fällt laut Notiz nur dann nicht unter diesen Zusatzinhaltsstoffrahmen, wenn er ausschließlich Geschmack vermittelt, Menge und Verwendung aromatypisch sind und keine Darstellung als ergänzender Inhaltsstoff erfolgt. Für technische Zwecke als Antioxidans, Konservierungsmittel oder Emulgator verwies Health Canada auf mögliche Lebensmittelzusatzstoffregeln; entsprechende Bestimmungen für Traubenkernextrakt fehlten nach dem damaligen Stand.
Die Änderung trat am 16. Januar 2025 in Kraft. Die Notiz beschrieb für Produkte mit gültiger Marktzugangsberechtigung eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025. Das ist eine historische Frist dieser Quelle, keine noch laufende Frist.
Grenzen und Fazit
Health Canada leitete eine begrenzte Zusatzaufnahme mit Sicherheitsfaktoren aus Tierdaten ab, zog die geschätzte Aufnahme aus Lebensmitteln ab und ergänzte den Entscheid um konkrete Kennzeichnungsbedingungen. Für Änderungen benennt die Behörde offene Fragen zur chronischen, Fortpflanzungs- und Entwicklungstoxizität sowie zu Blutplättchen, CYP450 und Arzneimittelinteraktionen.
Fazit
Die Bewertung von 2025 stützt einen eng umrissenen kanadischen Lebensmittelgebrauch. Extraktmenge, OPC-Anteil, Tagesableitung, Portionsgrenze und Warnschwelle müssen getrennt gelesen werden. Weder die hohen Versuchsmengen noch die fehlenden auffälligen Kurzzeitbefunde begründen eine persönliche Dosierung oder eine pauschale Sicherheitsgarantie.
Quellen
- Health Canada (2025). Summary of Health Canada’s safety assessment of grape seed extract for use as a supplemental ingredient. Health Canada.
- Health Canada (2025). Modification to the List of permitted supplemental ingredients to enable the use of grape seed extract (oligomeric proanthocyanidins). Health Canada.