Höchstmengenvorschläge für Vitamin K in Lebensmitteln inklusive Nahrungsergänzungsmitteln

Das BfR schlägt je Produkttagesportion höchstens 80 µg Vitamin K1 oder 25 µg K2 vor. Entscheidend ist die mögliche Wechselwirkung mit gerinnungshemmenden Medikamenten.

Welche Frage das BfR beantwortet

Das Bundesinstitut für Risikobewertung bewertet Vitamin-K-Zusätze in Nahrungsergänzungsmitteln und in sonstigen Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs. Es unterscheidet Vitamin K1, auch Phyllochinon genannt, und Vitamin K2, die Gruppe der Menachinone. Die Quelle ist eine institutionelle Risikobewertung, keine neue klinische Studie.

Das Dokument verweist auf eine begleitende Hauptstellungnahme zu aktualisierten Höchstmengenvorschlägen für Vitamine und Mineralstoffe. Hier werden die Vitamin-K-Bewertung und ihre Begründung wiedergegeben. Ein Veröffentlichungsjahr dieses Dokuments ist nicht ausgewiesen; Jahreszahlen der zitierten Studien oder Referenzwerte sind davon zu unterscheiden.

Die Vorschläge und ihre Bedeutung

ProduktbereichVorschlag des BfR
Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin K180 µg je Tagesverzehrempfehlung eines Produkts
Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin K225 µg je Tagesverzehrempfehlung eines Produkts
Sonstige Lebensmittel des allgemeinen VerzehrsKein Zusatz von Vitamin K

µg bedeutet Mikrogramm. Die beiden Zahlen für Supplemente beziehen sich auf die vom Hersteller empfohlene Tagesmenge eines Produkts. Sie sind keine persönliche Einnahmeempfehlung und keine Obergrenze für die gesamte Vitamin-K-Aufnahme. Der Vorschlag „kein Zusatz“ betrifft die Anreicherung von Lebensmitteln, nicht deren natürlichen Vitamin-K-Gehalt. Die Originaltabelle führt diesen Bereich mit einem Bezug auf 100 g Lebensmittel auf.

Für Vitamin-K-haltige Nahrungsergänzungsmittel empfiehlt das BfR außerdem einen Warnhinweis: Wer gerinnungshemmende Medikamente einnimmt, soll vor dem Verzehr ärztlichen Rat einholen. Dieser Hinweis gehört zu den Höchstmengenvorschlägen und ist kein optionaler Zusatz.

Warum die Wechselwirkung im Mittelpunkt steht

Die verfügbaren Studien sprechen laut BfR für eine geringe akute und längerfristige Toxizität von oral aufgenommenem Vitamin K. Das europäische Scientific Committee on Food konnte wegen unzureichender Daten trotzdem keinen UL ableiten. UL steht für Tolerable Upper Intake Level und bezeichnet eine tolerierbare tägliche, längerfristige Aufnahme. Ein fehlender UL bedeutet keine unbegrenzte Sicherheit.

Ohne UL ist das übliche BfR-Verfahren zur Berechnung von Höchstmengen nicht anwendbar. Das Institut verwendet deshalb einen anderen Ansatz: Vitamin K kann die therapeutische Wirkung oraler Gerinnungshemmer vom Cumarin-Typ abschwächen. Diese Medikamente wirken als Vitamin-K-Antagonisten, also als Gegenspieler von Vitamin K. Das BfR berücksichtigt die Abschwächung ihrer Wirkung als unerwünschten Effekt. Die beschriebene Wechselwirkung darf nicht ohne Weiteres allen gerinnungshemmenden Medikamenten gleichgesetzt werden.

Welche Untersuchungen die alternative Ableitung tragen

Das BfR beschreibt zwei Dosis-Wirkungs-Studien mit zwölf gesunden Probandinnen und Probanden unter Acenocoumarol, einem Cumarin-Antikoagulans. Genannt werden ein Ziel-INR von 2 und eine Dauer von sieben Wochen. Die Angabe zu zwölf Personen wird hier so wiedergegeben, wie das BfR sie formuliert; daraus wird keine zusätzliche Aufteilung der Personenzahl zwischen den beiden Studien abgeleitet. INR ist ein Messwert der Blutgerinnung. Seine Absenkung war in diesem Zusammenhang das untersuchte Signal für eine Abschwächung des Arzneimitteleffekts.

Für synthetisches Vitamin K1 beschreibt das BfR ansteigende Tagesmengen von 50, 100, 150, 200, 250, 300 und 500 µg. Für K2 nennt es 10, 20 und 45 µg täglich. Bei K1 wurde ab 150 µg pro Tag, bei K2 ab 45 µg pro Tag eine statistisch nachweisbare INR-Absenkung beschrieben. Diese Mengen stammen aus dem Untersuchungskontext unter Acenocoumarol. Sie sind keine allgemeinen Sicherheitsgrenzen.

Die Wirkstärke von K2 zur Abschwächung des Acenocoumarol-Effekts war laut BfR etwa 3,5-mal so hoch wie die von K1. Das beschreibt genau diese Arzneimittelwechselwirkung und keine allgemeine Rangfolge der Bioverfügbarkeit oder des Nutzens beider Formen.

Bei den daraus abgeleiteten Produktvorschlägen verwendet das BfR einen Unsicherheitsfaktor von ungefähr 2. Es nennt als Ergebnis 80 µg K1 und 25 µg K2 je Produkttagesmenge. Diese Originalvorschläge werden übernommen; die Quelle behauptet damit keine exakte Halbierung der genannten Studienschwellen.

Zufuhrreferenzwerte sind keine Produktgrenzen

Die BfR-Tabelle stellt auch Referenzwerte für eine angemessene Zufuhr gegenüber. Die folgenden Werte sind die im Dokument wiedergegebenen D-A-CH-Werte von 2015 und EFSA-Werte von 2017, jeweils in µg pro Tag. Sie werden hier als Grundlage der damaligen Bewertung dargestellt.

GruppeD-A-CH: männlichD-A-CH: weiblichEFSA: beide Geschlechter
4 bis unter 7 Jahre202020
7 bis unter 10 Jahre303030
10 bis unter 13 Jahre404045
13 bis unter 15 Jahre505045
15 bis unter 18 Jahre706065
18 bis unter 51 Jahre706070
51 bis unter 65 Jahre806570
65 Jahre und älter806570

Für Schwangere und Stillende nennt die Tabelle einen D-A-CH-Schätzwert von 60 µg und einen EFSA-Wert von 70 µg täglich. Die EFSA bewertet laut BfR für alle Alters- und Geschlechtsgruppen 1 µg je Kilogramm Körpergewicht und Tag als angemessen. Die Tabellenwerte wurden unter Berücksichtigung ihrer Referenzkörpergewichte abgeleitet. Das ist keine Aufforderung, eine persönliche Supplementmenge anhand des Gewichts zu berechnen.

Welche Verzehrdaten das BfR heranzieht

Die Nationale Verzehrsstudie II enthält laut Dokument keine Angaben zur Vitamin-K-Aufnahme. Das BfR verwendet deshalb andere Erhebungen. Ihre Ergebnisse unterscheiden sich und sind nicht direkt austauschbar:

  • Im Ernährungsmodul des Bundesgesundheitssurveys 1998 lagen die Mittelwerte für Erwachsene bei 431 µg täglich in West- und 404 µg in Ostdeutschland.
  • In EsKiMo lagen bei Kindern von 6 bis 11 Jahren die alters- und geschlechtsabhängigen Mediane zwischen 162,4 und 190,9 µg täglich. Die 95. Perzentile lagen zwischen 263,1 und 395,7 µg. Ein Median beschreibt die Mitte der Verteilung; das 95. Perzentil einen hohen Zufuhrbereich, keine Sicherheitsgrenze.
  • In der zweiten Bayerischen Verzehrstudie mit insgesamt 1.050 Personen von 13 bis 80 Jahren betrug der Median bei Männern 128,4 µg täglich, bei Frauen 112,3 µg. Die jeweiligen 95. Perzentile lagen bei 351,3 und 387,4 µg.
  • In der EPIC-Kohorte Heidelberg mit 25.540 Personen von 40 bis 65 Jahren betrug der Median für K1 93,6 µg und für K2 34,7 µg täglich.

Die Schätzungen aus Bundesgesundheitssurvey und EsKiMo sind laut BfR unsicher, weil die Vitamin-K-Gehaltsangaben im Bundeslebensmittelschlüssel eine geringe Qualität hatten. Für andere EU-Länder nennt das Dokument mittlere Aufnahmen von 70 bis 250 µg täglich und beschreibt Übereinstimmungen mit EsKiMo und den beiden regionalen deutschen Studien. Insgesamt sieht es in den deutschen Verzehrdaten keinen Hinweis auf eine unzureichende Versorgung der Allgemeinbevölkerung oder bestimmter Altersgruppen. Das ist eine bevölkerungsbezogene Einschätzung, keine Aussage über den Status jeder einzelnen Person.

Warum das BfR von allgemeiner Anreicherung abrät

Eine angemessene, möglichst wenig schwankende Vitamin-K-Aufnahme aus üblichen Lebensmitteln erleichtert laut BfR die Einstellung einer Behandlung mit Cumarin-Antikoagulanzien. Für Menschen unter diesen Arzneimitteln beschreibt die Quelle eine möglichst konstante Aufnahme und Supplemente nur unter ärztlicher Kontrolle.

Den Verzicht auf Lebensmittelanreicherung begründet das BfR auch mit der Verbreitung von Vitamin-K-Antagonisten, besonders bei älteren Menschen. Eine historische Fußnote nennt für 2012 insgesamt 5.529.000 in deutschen Kliniken und Apotheken abgesetzte Packungen oraler Antikoagulanzien. Davon entfielen laut dem zitierten Arzneimittelreport 75,9 Prozent auf die dort als Phenprocoumon und Coumadin bezeichneten Vitamin-K-Antagonisten. Das sind historische Packungszahlen, keine Zahl behandelter Personen und keine heutige Verbreitungsangabe.

Grenzen der Aussagekraft

Die Quelle unterscheidet die Formen K1 und K2 anhand ihrer Wirkung im beschriebenen Arzneimittelkontext. Sie liefert keine allgemeine Bioverfügbarkeitsrangliste, keine Lebensmittelquellenliste und keine diagnostischen Grenzwerte für den Vitamin-K-Status. Einen breiteren Einstieg bietet der Überblick zu Vitamin K.

Fazit

Die Höchstmengenvorschläge sind vorsorgliche Produktwerte aus einer alternativen Ableitung bei fehlendem UL. Sie dürfen weder als persönliche Dosierung noch als allgemeine Unbedenklichkeitsgrenze verstanden werden. Der ärztliche Rücksprachehinweis bei gerinnungshemmenden Medikamenten bleibt ein wesentlicher Teil der Bewertung.

Quellen

  1. Bundesinstitut für Risikobewertung (o. J.). Höchstmengenvorschläge für Vitamin K in Lebensmitteln inklusive Nahrungsergänzungsmitteln. Bundesinstitut für Risikobewertung.