Höchstmengenvorschläge für Vitamin B1, Vitamin B2 und Pantothensäure in Lebensmitteln einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln

Das BfR prüfte 2021, ob für Vitamin B1 in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln Höchstmengen nötig sind.

Bewertungsgrundlage

Das BfR führte Humandaten, vorhandene Referenzwerte und deutsche Verzehrsdaten in einer institutionellen Risikobewertung zusammen. Betrachtet wurden chronische Zufuhr aus Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln sowie mögliche gesundheitlich nachteilige Wirkungen. Systematische Dosis-Wirkungs-Studien beim Menschen waren kaum vorhanden.

Aufnahme und Ausscheidung

Unter Bezug auf die Bewertung des früheren Scientific Committee on Food berichtet das BfR, dass die Thiaminaufnahme ab Dosierungen von 5 mg pro Tag abnimmt und aufgenommenes Thiamin über den Urin ausgeschieden wird. Die Quelle beziffert weder den genauen Absorptionsanteil noch einen zusätzlichen Nutzen hoher Dosen.

Warum keine Höchstmenge vorgeschlagen wurde

Weder das Scientific Committee on Food noch das US Institute of Medicine konnten aus den verfügbaren Daten einen LOAEL, einen NOAEL oder einen tolerierbaren oberen Zufuhrwert ableiten. Auf dieser Grundlage hielt das BfR 2021 eine Höchstmengenfestlegung für Vitamin B1 in den betrachteten Lebensmitteln und Präparaten für verzichtbar.

Diese Schlussfolgerung bedeutet nicht, dass höhere Mengen wirksamer oder unbegrenzt sicher sind. Sie beschreibt eine regulatorische Risikobewertung bei sehr wenigen Daten zu unerwünschten Wirkungen.

Fazit

Die BfR-Bewertung spricht unter den 2021 geprüften Bedingungen gegen eine formale Höchstmengenfestlegung. Der entscheidende Vorbehalt ist die fehlende Dosis-Wirkungs-Grundlage: Ein nicht ableitbarer UL ist kein Freibrief für beliebige Dosen. Mehr Kontext steht im Vitamin-B1-Hauptartikel.

Quellen

  1. Bundesinstitut für Risikobewertung (2021). Höchstmengenvorschläge für Vitamin B1, Vitamin B2 und Pantothensäure in Lebensmitteln inklusive Nahrungsergänzungsmitteln. Bundesinstitut für Risikobewertung.