EFSA: MSM, Glucosamin und Gelenk-Health-Claims

Die EFSA veröffentlichte die Stellungnahme 2009 im EFSA Journal. Bewertet wurden Health Claims zu MSM allein oder zusammen mit Glucosaminhydrochlorid.

Kurzprofil

  • Quelle: EFSA Panel on Dietetic Products, Nutrition and Allergies (NDA) (2009). Scientific Opinion on the substantiation of health claims related to methylsulfonylmethane alone or in combination with glucosamine hydrochloride and maintenance of joints (ID 395, 1616, 1617) pursuant to Article 13(1) of Regulation (EC) No 1924/2006.
  • Quellentyp: wissenschaftliche Stellungnahme der EFSA zu Health Claims.
  • Land/Kontext: Europäische Union; Bewertung nach Artikel 13(1) der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006.
  • Wirkstoff: Methylsulfonylmethan, kurz MSM; betrachtet allein oder in Kombination mit Glucosaminhydrochlorid.
  • Bewertete Frage: ob die vorgelegten Daten Health Claims zur Erhaltung normaler Gelenke wissenschaftlich stützen.
  • Zentrale Endpunkte: Charakterisierung des Stoffes, Relevanz des behaupteten Effekts, wissenschaftliche Begründung, Ursache-Wirkungs-Beziehung für die Erhaltung normaler Gelenke.
  • Originalquelle: https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2009.1268
  • DOI: https://doi.org/10.2903/j.efsa.2009.1268

Die EFSA-Stellungnahme bewertet MSM nicht als Arzneimittel und nicht als allgemeine Wirksamkeitsstudie bei Gelenkbeschwerden. Sie prüft eine engere regulatorische Frage: Reichen die eingereichten wissenschaftlichen Daten aus, um bestimmte Health Claims zur Erhaltung normaler Gelenke in der EU zu begründen? Die Antwort der EFSA war negativ. Für MSM allein oder zusammen mit Glucosaminhydrochlorid wurde keine gesicherte Ursache-Wirkungs-Beziehung zur Erhaltung normaler Gelenke festgestellt.

Fragestellung

Die Europäische Kommission bat die EFSA um eine wissenschaftliche Bewertung mehrerer Health Claims zu MSM. Die Claims wurden unter den Kennungen ID 395, 1616 und 1617 geführt. Inhaltlich ging es um Aussagen zur Erhaltung von Gelenken, also um die Frage, ob der Verzehr von MSM allein oder in Kombination mit Glucosaminhydrochlorid einen belegbaren Beitrag zur normalen Gelenkerhaltung leistet.

Der Rahmen ist wichtig: Eine EFSA-Health-Claim-Bewertung fragt nicht einfach, ob es einzelne positive Studiensignale gibt. Sie prüft, ob der behauptete Zusammenhang für die beantragte Aussage wissenschaftlich hinreichend belegt ist. Dazu müssen der Stoff, der behauptete Effekt und die vorgelegte Evidenz zusammenpassen.

Vorgehen

Die EFSA prüfte zunächst, ob MSM als Stoff ausreichend charakterisiert ist. Das ist bei Health-Claim-Bewertungen ein notwendiger erster Schritt: Ohne klar bestimmten Stoff kann kein belastbarer Zusammenhang zwischen Verzehr und Effekt bewertet werden.

Anschließend bewertete die EFSA den behaupteten Effekt. Die Erhaltung normaler Gelenke kann grundsätzlich als nützlicher physiologischer Effekt gelten. Damit ist aber noch nicht gezeigt, dass ein bestimmter Stoff diesen Effekt tatsächlich bewirkt.

Der entscheidende Teil war deshalb die wissenschaftliche Begründung. Die EFSA betrachtete die eingereichten Daten zu MSM allein und zu MSM in Kombination mit Glucosaminhydrochlorid. Die Stellungnahme ist keine Meta-Analyse mit neuen gepoolten Effektgrößen. Sie ist eine behördliche Prüfung der Frage, ob die Datenlage für eine zulässige Health-Claim-Aussage reicht.

Untersuchte Personen oder Datenbasis

Die Quelle bezieht sich auf eingereichte Unterlagen und wissenschaftliche Literatur zu MSM und Gelenken. Eine eigene neue Humanstudie wurde nicht durchgeführt. Die Datenbasis bestand aus den für die Claims vorgelegten wissenschaftlichen Informationen.

Die Zielaussage betraf normale Gelenke, nicht die Behandlung einer Erkrankung. Das unterscheidet die Bewertung von klinischen Studien bei Menschen mit Osteoarthritis oder anderen Gelenkbeschwerden. Solche Studien können Hinweise zu Symptomen in bestimmten Patientengruppen liefern, beantworten aber nicht automatisch die Health-Claim-Frage zur Erhaltung normaler Gelenke in der allgemeinen Bevölkerung.

Für Kombinationsprodukte ist die Trennung zusätzlich wichtig. Wenn MSM zusammen mit Glucosaminhydrochlorid betrachtet wird, lässt sich ein möglicher Effekt nicht ohne Weiteres MSM allein zuschreiben. Die EFSA prüfte deshalb nicht nur, ob es Gelenkdaten gibt, sondern ob die Daten den konkret behaupteten Zusammenhang tragen.

Bewertete Claims und Vergleich

Bewertet wurden Claims zu MSM allein oder in Kombination mit Glucosaminhydrochlorid und zur Erhaltung von Gelenken. Der Vergleich war keine klassische Placeboauswertung einer einzelnen Studie, sondern die Frage, ob die gesamte vorgelegte Begründung eine Ursache-Wirkungs-Beziehung stützt.

Die EFSA unterschied dabei zwischen einer grundsätzlich sinnvollen Zielrichtung und einem belegten Stoffeffekt. Die Erhaltung normaler Gelenke kann ein physiologisch nützlicher Effekt sein. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass MSM diesen Effekt belegt.

Die Stellungnahme ist deshalb ein Gegenpol zu einer vereinfachten Werbelogik. Einzelne kleine Studien oder Studien bei bestehenden Gelenkbeschwerden dürfen nicht direkt in eine allgemeine Aussage zur Erhaltung normaler Gelenke übersetzt werden, wenn die Belege dafür nicht ausreichen.

Ergebnisse

Die EFSA kam zu dem Schluss, dass MSM als Stoff ausreichend charakterisiert ist. Auch der behauptete Effekt, die Erhaltung normaler Gelenke, wurde grundsätzlich als relevanter physiologischer Effekt eingeordnet.

Der zentrale Befund lag in der wissenschaftlichen Begründung: Die vorgelegten Daten reichten nicht aus, um eine Ursache-Wirkungs-Beziehung zwischen dem Verzehr von MSM, allein oder zusammen mit Glucosaminhydrochlorid, und der Erhaltung normaler Gelenke festzustellen.

Damit spricht die Stellungnahme keine positive Health-Claim-Bewertung aus. Sie bedeutet auch nicht, dass jede MSM-Studie zu Gelenkbeschwerden wertlos ist. Sie sagt enger: Für die geprüften EU-Claims zur Erhaltung normaler Gelenke war die wissenschaftliche Begründung nicht ausreichend.

Nebenwirkungen und Sicherheit

Die Quelle ist keine Sicherheitsbewertung von MSM. Sie beurteilt nicht, welche tägliche Menge von MSM sicher ist, welche Gruppen besonders vorsichtig sein sollten oder ob einzelne Produkte verkehrsfähig sind.

Auch die Kombination mit Glucosaminhydrochlorid wird hier nicht als Sicherheitsfreigabe bewertet. Werbeaussagen zu Gelenken und Sicherheitsfragen zu Nahrungsergänzungsmitteln sind getrennte Bewertungsbereiche. Für MSM-Sicherheit ist die EFSA-Stellungnahme deshalb nur indirekt relevant: Sie zeigt die Claim-Lage, ersetzt aber keine Risikobewertung.

Die Quelle liefert außerdem keine Daten zu Nebenwirkungen aus einer neu durchgeführten Studie. Unerwünschte Wirkungen, Langzeitnutzung, Kinder, Jugendliche, Schwangerschaft, Stillzeit und Arzneimittelinteraktionen werden durch diese Stellungnahme nicht belastbar beantwortet.

Grenzen der Aussagekraft

Die EFSA-Stellungnahme beantwortet eine regulatorische Evidenzfrage. Sie zeigt nicht, ob MSM in jeder klinischen Situation wirkungslos ist. Sie zeigt aber, dass die für die geprüften Claims vorgelegten Daten nicht ausreichten, um eine zulässige Ursache-Wirkungs-Aussage zur Erhaltung normaler Gelenke zu stützen.

Die Quelle trennt nicht alle später veröffentlichten Studien ein, weil sie aus dem Jahr 2009 stammt. Neuere randomisierte Studien, Reviews oder Sicherheitsbewertungen müssen separat betrachtet werden. Der Befund bleibt dennoch wichtig für die EU-Claim-Lage, weil er die damalige wissenschaftliche Grundlage für die beantragten Gelenkaussagen als unzureichend bewertete.

Die Stellungnahme ist außerdem keine Mengenbewertung. Sie nennt keine geeignete tägliche Aufnahmemenge, keinen Bedarf und keinen oberen Grenzwert für MSM. Getestete Mengen aus einzelnen Studien dürfen aus dieser Quelle nicht als Empfehlung abgeleitet werden.

Was die Quelle zeigt

Die Quelle zeigt, dass EFSA MSM als Stoff für die Claimprüfung ausreichend charakterisierte und die Erhaltung normaler Gelenke grundsätzlich als sinnvolle Zielrichtung ansah. Der entscheidende Punkt war aber die fehlende wissenschaftliche Absicherung des behaupteten Zusammenhangs.

Die Quelle zeigt auch, dass MSM allein und MSM zusammen mit Glucosaminhydrochlorid nicht automatisch gleich bewertet werden dürfen. Kombinationsdaten können eine allgemeine Aussage zu MSM allein nicht ohne klare Zuordnung tragen.

Für den Gelenkbereich zeigt die Quelle eine klare regulatorische Grenze: Kleine oder krankheitsnahe Studiensignale reichen nicht automatisch für eine allgemeine EU-Health-Claim-Aussage zur Erhaltung normaler Gelenke.

Was die Quelle nicht zeigt

Die Quelle zeigt keinen Nutzen von MSM bei Gelenkschmerzen, Osteoarthritis, Sport, Entzündung, Haut oder anderen Endpunkten. Sie belegt auch nicht, dass MSM für einen Schwefelbedarf benötigt wird.

Die Quelle zeigt keine sichere Tagesmenge und keine Langzeitsicherheit. Sie bewertet keine einzelnen Produkte, Marken oder Kombinationspräparate im Markt.

Sie ersetzt außerdem keine späteren systematischen Reviews und keine Risikobewertungen. Für die Einordnung von MSM insgesamt müssen Health-Claim-Bewertungen, klinische Studien und Sicherheitsquellen getrennt gelesen werden.

Kompakte Faktenzusammenfassung

  • Die EFSA veröffentlichte die Stellungnahme 2009 im EFSA Journal.
  • Bewertet wurden Health Claims zu MSM allein oder zusammen mit Glucosaminhydrochlorid.
  • Die Claims betrafen die Erhaltung von Gelenken.
  • Die geprüften Claim-Kennungen waren ID 395, 1616 und 1617.
  • Der Rechtsrahmen war Artikel 13(1) der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006.
  • MSM wurde als Stoff für die Claimprüfung ausreichend charakterisiert.
  • Die Erhaltung normaler Gelenke wurde grundsätzlich als relevanter physiologischer Effekt eingeordnet.
  • Die vorgelegten Daten reichten nach EFSA nicht aus, um eine Ursache-Wirkungs-Beziehung zu belegen.
  • Die negative Bewertung betraf MSM allein und MSM in Kombination mit Glucosaminhydrochlorid.
  • Die Quelle ist eine Health-Claim-Bewertung, keine neue klinische Studie.
  • Die Quelle ist keine Sicherheitsbewertung und nennt keine sichere Tagesmenge.
  • Die Quelle bewertet keine einzelnen Produkte oder Marken.
  • Neuere MSM-Studien und Sicherheitsbewertungen müssen getrennt von dieser Claimbewertung gelesen werden.

Quellen

  1. Originalquelle