EFSA: weitere MSM-bezogene Health-Claims

Die EFSA veröffentlichte die Stellungnahme 2010 im EFSA Journal. Bewertet wurden mehrere Health Claims zu Methylsulfonylmethan, kurz MSM.

Kurzprofil

  • Quelle: EFSA Panel on Dietetic Products, Nutrition and Allergies (NDA) (2010). Scientific Opinion on the substantiation of health claims related to methylsulphonylmethane (MSM) and contribution to normal collagen formation (ID 353, 388, 389, 394, 1695, 1741, 1874), maintenance of normal hair (ID 353, 1741, 1874), maintenance of normal nails (ID 1695, 1741, 1874), maintenance of normal acid-base balance (ID 387), "strengthens the immune system function" (ID 390), maintenance of normal bowel function (ID 391), contribution to the normal cysteine synthesis (ID 392) and "vitamin production needed for correct function of metabolism" (ID 393) pursuant to Article 13(1) of Regulation (EC) No 1924/2006.
  • Quellentyp: wissenschaftliche Stellungnahme der EFSA zu Health Claims.
  • Land/Kontext: Europäische Union; Bewertung nach Artikel 13(1) der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006.
  • Wirkstoff: Methylsulfonylmethan, kurz MSM; in der Quelle englisch als methylsulphonylmethane bezeichnet.
  • Bewertete Frage: ob die vorgelegten Daten mehrere MSM-bezogene Health Claims wissenschaftlich stützen.
  • Zentrale Endpunkte: Kollagenbildung, Haare, Nägel, Säure-Basen-Haushalt, Immunsystem, Darmfunktion, Cysteinsynthese und ein behaupteter Beitrag zur Vitaminbildung im Stoffwechsel.
  • Originalquelle: https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/pdf/10.2903/j.efsa.2010.1746
  • DOI: https://doi.org/10.2903/j.efsa.2010.1746

Die EFSA-Stellungnahme von 2010 ergänzt die frühere EFSA-Bewertung zu MSM und Gelenkclaims. Sie betrachtet nicht Gelenkerhaltung als Hauptfrage, sondern eine breitere Gruppe von Aussagen zu Körperstrukturen und Stoffwechselfunktionen. Die EFSA kam dabei zu keiner positiven Bewertung der geprüften MSM-Claims. Nach der vorgelegten Begründung wurde keine gesicherte Ursache-Wirkungs-Beziehung zwischen MSM und den geprüften Effekten festgestellt.

Fragestellung

Die Europäische Kommission bat die EFSA um eine wissenschaftliche Prüfung mehrerer Health Claims zu MSM. Die Claims standen im Rahmen der allgemeinen Funktionsaussagen nach Artikel 13(1) der europäischen Health-Claims-Verordnung. Solche Aussagen dürfen nur verwendet werden, wenn der Stoff, der behauptete Effekt und die wissenschaftliche Begründung zusammenpassen.

Im Mittelpunkt standen mehrere unterschiedliche Behauptungen. MSM sollte nach den eingereichten Claim-Formulierungen unter anderem zur normalen Kollagenbildung beitragen, normale Haare und Nägel erhalten, den Säure-Basen-Haushalt unterstützen, die Immunsystemfunktion stärken, die normale Darmfunktion erhalten, zur normalen Cysteinsynthese beitragen und eine Rolle bei einer für den Stoffwechsel benötigten Vitaminproduktion spielen.

Die Stellungnahme prüft damit vor allem eine Abgrenzungsfrage: Reicht die eingereichte wissenschaftliche Begründung aus, um solche breiten funktionellen Aussagen über MSM in der EU zu tragen?

Vorgehen

Die EFSA bewertete die Claims nach dem üblichen Prüfschema für Health Claims. Zunächst musste der Stoff ausreichend charakterisiert sein. Die Quelle nennt MSM als den Lebensmittelbestandteil, auf den sich die Claims beziehen, und die EFSA sah MSM als ausreichend charakterisiert an.

Danach wurden die behaupteten Effekte betrachtet. Bei einer Health-Claim-Bewertung reicht es nicht, dass ein Effekt sprachlich plausibel klingt oder biochemisch irgendwie mit Schwefel, Bindegewebe oder Stoffwechsel verbunden wird. Entscheidend ist, ob die eingereichten Human- und Literaturdaten den konkreten Zusammenhang zwischen MSM-Verzehr und dem behaupteten Effekt belegen.

Die wissenschaftliche Begründung beruhte auf Informationen aus der konsolidierten Liste der Artikel-13-Claims und auf Referenzen, die EFSA von Mitgliedstaaten oder direkt von Stakeholdern erhalten hatte. Die Stellungnahme ist keine neue klinische Studie und keine Meta-Analyse mit eigenen gepoolten Effektgrößen. Sie ist eine behördliche Bewertung der vorgelegten Claim-Begründung.

Untersuchte Personen oder Datenbasis

Es wurde keine neue Studienpopulation untersucht. Die Datenbasis bestand aus eingereichten Claim-Unterlagen, Literaturreferenzen und weiteren Informationen, die EFSA für die Artikel-13-Prüfung erhalten hatte.

Die Zielrichtung der Claims war breit. Sie bezog sich nicht auf eine einzelne Krankheit und nicht auf eine klar definierte klinische Patientengruppe. Dadurch unterscheidet sich die Quelle von randomisierten Studien zu Osteoarthritis, Sportmarkern oder Hautparametern. Solche Studien können einzelne Endpunkte untersuchen, beantworten aber nicht automatisch die Frage, ob ein allgemeiner Health Claim für MSM wissenschaftlich abgesichert ist.

Wichtig ist auch die Abgrenzung zu schwefelhaltigen Aminosäuren. MSM ist nicht dasselbe wie Cystein oder Methionin. Aus der Tatsache, dass Schwefelverbindungen im Körper vorkommen, folgt kein belegter Bedarf an MSM und kein automatischer Beitrag von MSM zu Cysteinsynthese, Kollagenbildung oder anderen Stoffwechselprozessen.

Bewertete Claims und Vergleich

Die Stellungnahme bündelte mehrere Claims mit unterschiedlichen Zielrichtungen:

Claim-BereichGeprüfte KennungenKernaussage der Bewertung
normale KollagenbildungID 353, 388, 389, 394, 1695, 1741, 1874MSM wurde nicht als belegter Beitrag zur normalen Kollagenbildung bestätigt.
normale HaareID 353, 1741, 1874Die vorgelegten Daten stützten keine gesicherte Ursache-Wirkungs-Beziehung.
normale NägelID 1695, 1741, 1874Die Claim-Begründung reichte nicht für eine positive Bewertung aus.
Säure-Basen-HaushaltID 387Der behauptete Zusammenhang wurde nicht ausreichend belegt.
ImmunsystemfunktionID 390Der Claim "strengthens the immune system function" wurde nicht positiv gestützt.
normale DarmfunktionID 391Die Daten reichten nicht für eine bestätigte Health-Claim-Aussage aus.
normale CysteinsyntheseID 392Eine belegte Wirkung von MSM auf die Cysteinsynthese wurde nicht festgestellt.
Vitaminbildung für den StoffwechselID 393Die Behauptung wurde nicht als wissenschaftlich ausreichend gestützt bewertet.

Der Vergleich war keine klassische Placebo-Kontrolle wie in einer Einzelstudie. Verglichen wurde vielmehr die behauptete Wirkung mit der Qualität und Passung der eingereichten wissenschaftlichen Belege. Entscheidend war, ob eine Ursache-Wirkungs-Beziehung gezeigt werden konnte.

Ergebnisse

Die EFSA sah MSM als ausreichend charakterisierten Stoff an. Dieser Schritt allein ist aber nur die Voraussetzung für eine Prüfung. Er bedeutet noch keine Bestätigung eines gesundheitlichen Effekts.

Für die geprüften Claim-Bereiche wurde keine ausreichende wissenschaftliche Begründung festgestellt. Die EFSA kam nach den öffentlich dokumentierten Angaben zur Stellungnahme zu dem Schluss, dass keine Ursache-Wirkungs-Beziehung zwischen dem Verzehr von MSM und den beanspruchten Effekten etabliert wurde.

Damit liefert die Quelle keine positive Grundlage für Aussagen wie MSM unterstütze die normale Kollagenbildung, kräftige die Immunsystemfunktion oder trage über Schwefel zu bestimmten Stoffwechselprozessen bei. Sie trennt solche Aussagen von einer belegten physiologischen Wirkung.

Die Stellungnahme ist besonders wichtig, weil einige MSM-Erklärungen in Werbung oder populären Texten mit "Schwefel", Bindegewebe, Haaren, Nägeln oder Immunsystem argumentieren. Die EFSA-Bewertung zeigt, dass solche Schlagworte keine Health-Claim-Begründung ersetzen.

Nebenwirkungen und Sicherheit

Die Quelle ist keine Sicherheitsbewertung von MSM. Sie beantwortet nicht, welche Mengen von MSM als sicher gelten, ob Langzeitnutzung ausreichend untersucht ist oder welche Gruppen besondere Vorsicht brauchen.

Die Stellungnahme nennt auch keine sichere Tagesmenge, keinen Bedarf und keinen oberen Grenzwert für MSM. Sicherheitsfragen zu Kindern, Jugendlichen, Schwangerschaft, Stillzeit, Arzneimittelinteraktionen oder Produktreinheit werden durch diese Claim-Bewertung nicht belastbar geklärt.

Für die Sicherheitsbewertung von MSM müssen andere Quellen herangezogen werden, etwa behördliche Risikobewertungen oder GRAS-/Spezifikationsunterlagen. Die EFSA-Quelle von 2010 zeigt die Claim-Lage, ersetzt aber keine Risikobewertung.

Grenzen der Aussagekraft

Die Stellungnahme beantwortet eine regulatorische Evidenzfrage. Sie zeigt nicht, dass MSM in jedem Forschungsbereich wirkungslos ist. Sie zeigt aber, dass die für diese Claims vorgelegten Daten nicht ausreichten, um die beantragten allgemeinen Health-Claim-Aussagen zu stützen.

Die Quelle ist außerdem aus dem Jahr 2010. Später veröffentlichte Studien zu Gelenken, Sport, Entzündungsmarkern, Hautparametern oder Sicherheit werden dadurch nicht bewertet. Diese neueren Studien müssen getrennt betrachtet werden und dürfen nicht rückwirkend als Bestätigung der damals geprüften Claims gelesen werden.

Die Stellungnahme liefert keine Mengenbewertung. Genannte oder beantragte Bedingungen der Verwendung in Claim-Unterlagen sind nicht als Einnahmeempfehlung zu verstehen. Aus dieser Quelle lässt sich weder ein MSM-Bedarf noch eine geeignete tägliche Aufnahmemenge ableiten.

Was die Quelle zeigt

Die Quelle zeigt eine negative EFSA-Bewertung mehrerer MSM-bezogener Health Claims außerhalb des engeren Gelenkclaims. Betroffen waren Aussagen zu Kollagenbildung, Haaren, Nägeln, Säure-Basen-Haushalt, Immunsystem, Darmfunktion, Cysteinsynthese und Vitaminbildung im Stoffwechsel.

Sie zeigt auch, dass MSM als Stoff für die Claimprüfung zwar ausreichend charakterisiert sein kann, dass aber die wissenschaftliche Begründung für den behaupteten Effekt gesondert erfüllt sein muss. Stoffcharakterisierung und Wirksamkeitsbeleg sind zwei verschiedene Prüfschritte.

Für den Schwefel- und Stoffwechselkontext setzt die Quelle eine klare Grenze. MSM darf nicht allein deshalb als Beitrag zu Cystein, Kollagen oder anderen Körperfunktionen beschrieben werden, weil es eine schwefelhaltige Verbindung ist.

Was die Quelle nicht zeigt

Die Quelle zeigt keinen Nutzen von MSM für Haare, Nägel, Kollagenbildung, Immunsystem, Darmfunktion oder Säure-Basen-Haushalt. Sie belegt auch keinen MSM-Bedarf und keinen allgemeinen Schwefelmangel, der durch MSM ausgeglichen werden müsste.

Sie zeigt keine sichere Tagesmenge, keine Langzeitsicherheit und keine Produktqualität einzelner Präparate. Sie bewertet keine Marken und keine konkreten Nahrungsergänzungsmittel im Markt.

Sie ersetzt außerdem keine späteren systematischen Reviews, klinischen Studien oder Sicherheitsbewertungen. Für MSM insgesamt müssen Health-Claim-Bewertungen, klinische Endpunktstudien und Sicherheitsquellen getrennt gelesen werden.

Kompakte Faktenzusammenfassung

  • Die EFSA veröffentlichte die Stellungnahme 2010 im EFSA Journal.
  • Bewertet wurden mehrere Health Claims zu Methylsulfonylmethan, kurz MSM.
  • Der Rechtsrahmen war Artikel 13(1) der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006.
  • MSM wurde für die Claimprüfung als ausreichend charakterisiert eingeordnet.
  • Geprüft wurden Claims zu Kollagenbildung, Haaren, Nägeln, Säure-Basen-Haushalt, Immunsystem, Darmfunktion, Cysteinsynthese und Vitaminbildung im Stoffwechsel.
  • Die geprüften Claim-Kennungen waren ID 353, 387, 388, 389, 390, 391, 392, 393, 394, 1695, 1741 und 1874.
  • Die EFSA stellte keine ausreichende wissenschaftliche Begründung für die geprüften MSM-Claims fest.
  • Die Stellungnahme enthält keine positive Health-Claim-Bewertung für die geprüften Effekte.
  • Die Quelle ist eine Health-Claim-Bewertung, keine neue klinische Humanstudie.
  • Die Quelle ist keine Sicherheitsbewertung und nennt keine sichere Tagesmenge.
  • Die Quelle belegt keinen MSM-Bedarf und keinen MSM-bezogenen Schwefelmangel.
  • Neuere MSM-Studien und Sicherheitsbewertungen müssen getrennt von dieser Claimbewertung gelesen werden.

Quellen

  1. Originalquelle