5′-Deoxyadenosylcobalamin und Methylcobalamin als Vitamin-B12-Quellen zur Verwendung als Nährstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln

Die EFSA sah 2008 bei den vorgeschlagenen Anwendungen dieser B12-Formen kein Sicherheitsbedenken. Das Urteil war ausdrücklich begrenzt.

Bewertungsgrundlage

Das ANS-Panel prüfte im Kommissionsauftrag Sicherheit und Bioverfügbarkeit. Es erwartete unter der Annahme eines geringen Ligandeneinflusses eine ähnliche biologische Verwertung wie bei anderen B12-Quellen. Eine Überlegenheit wurde damit nicht gezeigt.

Ergebnis und Grenzen

Die vorgeschlagene Verwendung für Erwachsene reichte bis 500 µg B12 pro Tag. Für die bewerteten Anwendungen und Mengen bestanden nach Ansicht des Panels keine Sicherheitsbedenken.

Die allgemeine Sicherheit konsumierbarer B12-Mengen lag außerhalb des Auftrags. Methylcobalamin aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen war ebenfalls ausgeschlossen. Verfügbare orale Hochdosisstudien hatten Nebenwirkungen nicht systematisch untersucht; fehlende Erfassung beweist keine Nebenwirkungsfreiheit.

Fazit

Das historische Gutachten bewertet zwei konkrete Nährstoffquellen. Es legt weder einen Bedarf noch eine allgemeine Höchstmenge fest und liefert keine individuelle Einnahmeempfehlung oder aktuelle Rechtsfreigabe.

Quellen

  1. EFSA ANS Panel (2008). 5'-deoxyadenosylcobalamin and methylcobalamin as sources for Vitamin B12 added as a nutritional substance in food supplements. EFSA Journal. DOI: 10.2903/j.efsa.2008.815.