BfR-Höchstmengenvorschlag für Vitamin B12 in Nahrungsergänzungsmitteln

Das BfR schlägt für Nahrungsergänzungsmittel höchstens 25 µg Vitamin B12 je Tagesverzehrempfehlung vor. Das ist kein gesetzlicher Grenzwert.

Warum das BfR einen Vorschlag ableitet

Für Vitamin B12 konnte mangels geeigneter Daten zu nachteiligen Wirkungen kein Tolerable Upper Intake Level, kurz UL, festgelegt werden. Ein fehlender UL bedeutet jedoch nicht, dass beliebig hohe Mengen als umfassend sicher nachgewiesen sind. Die allgemeine Nährstoffeinordnung steht im Vitamin-B12-Hauptartikel.

Wie die Höchstmenge zustande kommt

Das BfR berücksichtigt bei seiner Ableitung nicht nur ein einzelnes Produkt. In das Verfahren fließen mögliche Mehrfachaufnahmen und weitere Unsicherheiten ein. Dafür verwendet die Behörde einen Unsicherheitsfaktor von 2. Dieser Faktor ist Teil des regulatorischen Rechenwegs und keine biologische Wirkungsschwelle.

Kernaussage für Nahrungsergänzungsmittel

Als Höchstmenge empfiehlt das BfR 25 µg Vitamin B12 pro Tagesverzehrempfehlung eines Nahrungsergänzungsmittels. Der Bezug auf die Tagesverzehrempfehlung eines Produkts ist wichtig: Die Zahl beschreibt weder den individuellen Bedarf noch eine therapeutische Dosis.

Grenzen und Einordnung

Die Ableitung arbeitet mit Unsicherheit, weil keine geeignete Datenbasis für einen UL verfügbar war. Der Vorschlag ist deshalb als vorsorgliche Risikomanagement-Empfehlung zu lesen. Er sagt nicht, dass geringere Mengen notwendig oder höhere Mengen automatisch schädlich sind.

Fazit

Der BfR-Wert von 25 µg pro Tagesverzehrempfehlung eines Produkts ist ein vorsorglicher Höchstmengenvorschlag. Seine Bedeutung liegt im Produkt- und Verbraucherschutzkontext, nicht in einer persönlichen Einnahmeempfehlung.

Quellen

  1. Bundesinstitut für Risikobewertung (2021). Höchstmengen für Vitamin B12 in Lebensmitteln inklusive Nahrungsergänzungsmitteln. Bundesinstitut für Risikobewertung.