EFSA-Bewertung von Health Claims zu Vitamin B12
Die EFSA bewertete Health Claims zu Vitamin B12 und bestätigte mehrere klar definierte Funktionen, während weiter gefasste Aussagen nicht belegt wurden.
Wie die EFSA vorging
Die wissenschaftliche Stellungnahme von 2010 prüfte beantragte Artikel-13-Health-Claims für die Allgemeinbevölkerung. Sie ist keine klinische Einzelstudie, sondern eine regulatorische Evidenzbewertung normaler physiologischer Funktionen. Allgemeine Hintergründe stehen im Vitamin-B12-Hauptartikel.
Positiv bewertete Funktionen
Nach der EFSA-Bewertung besteht ein Ursache-Wirkungs-Zusammenhang zwischen der Vitamin-B12-Zufuhr und normalen neurologischen sowie psychischen Funktionen. Entsprechend positiv bewertete sie den Beitrag zu einem normalen Homocystein-Stoffwechsel, die Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung sowie die Rolle bei der Zellteilung.
Diese Aussagen beziehen sich auf normale Körperfunktionen. Sie sind keine Behauptung, Vitamin B12 behandle neurologische, psychische oder andere Erkrankungen.
Nicht belegte Aussagen
Für beanspruchte Wirkungen auf normale Knochen, Zähne, Haare, Haut oder Nägel stellte die EFSA anhand der vorgelegten Daten keinen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang fest. Bei mehreren dieser Aussagen fehlten auswertbare Referenzen.
Geltungsbereich und Grenzen
Die Stellungnahme begründet eine wissenschaftliche Bewertung bestimmter Claimformulierungen. Ob ein Claim kommerziell verwendet werden darf, hängt zusätzlich von der konkreten Zulassung und den Verwendungsbedingungen ab. Die Bewertung ist außerdem weder eine individuelle Einnahmeempfehlung noch ein Nachweis therapeutischer Wirkung.
Fazit
Die EFSA differenziert klar: Mehrere normale physiologische Funktionen von Vitamin B12 wurden wissenschaftlich gestützt, Aussagen zu Knochen, Zähnen, Haaren, Haut und Nägeln dagegen nicht. Diese enge Abgrenzung ist für eine sachliche Produktkommunikation entscheidend.